Ulrich Weiner

Urteil: Mieter darf “Smart-Home” Anwendungen ablehnen

Wieder ein sehr wichtiges Urteil, was das Recht auf ein “analoges Leben” stärkt: Im konkreten Fall hat ein Vermieter seine Wohnungen “modernisiert” und eine Klingelanlage eingebaut, welche nur noch per Smartphone oder einen PC betrieben werden kann. Ein Mieter hat dagegen mit der Begründung geklagt, daß damit die Wohnung nicht mehr im “mietvertraglich vereinbarten Zustand” nach § 535 BGB ist und er bekam Recht. Entscheident ist der Zustand der Wohnung bei Abschluß des Mietvertrages. So schließt das Gericht auch die Möglichkeit aus, daß der Mieter sich die passenden Geräte hätte kaufen können.

Es ist heut zu Tage also sehr entscheident, in welchem “elektronischen” Zustand man eine Wohnung mietet und diesen Bestand im Fall des Falles auch verteidigt. Aus Sicht der Vermieter, stellt eine Umstellung auf “Smart-Home” Komponenten ein Investitions- und Haftungsrisiko, gerade im Hinblick auf mögliche Hackerangriffe und den Datenschutz dar.

Urteil:
Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, Urteil Az. 202 C 105/22
https://openjur.de/u/2459759.html

Das kann jeder tun: Abgeschirmte Stromkabel und Smartphone auf “strahlungsfrei” umstellen

Wie wichtig es ist auch die Stromleitungen abzuschirmen, zeigt dieses Video: https://ul-we.de/strahlende-holzwaende-durch-niederfrequenten-wechselstrom-mit-50-hz/ Details mit weiteren Tips und die Bezugsquellen mit Rabattcodes sind unter https://ul-we.de/empfehlungen/

Im Zeitalter des Wandels – Onlinekongress: “Wandelwoche” mit vielen interessanten Interviews

Diese Tage läuft der Onlinekongress „Wandelwoche“ ein 2. Mal. Wir leben in einer Zeit des schnellen Wandels und um so wichtiger ist es hier im Inneren wie im Außen mitzukommen. Die beiden haben sich echt ne Menge Arbeit gemacht und es geschafft, viele interessante Menschen zusammen zu bringen. Mein Interview seht Ihr am 20.10.2023

Plakat XXL Sprecherübersicht

Die Teilnahme ist im Basispaket kostenfrei, bitte prüft selber, in wie weit Ihr kostenpflichtige Angebote annehmen möchtet. Für weitere Angebote und die Vielzahl der Interviews gilt immer der Grundsatz: „Prüfet und das Gute behaltet“.

Achtung: DECT-Schnurlostelefone sind abhörbar !!!

Hier ein schon fast ein historischer Beitrag aus 2009. Wer aber denkt, daß moderne DECT-Schnurlostelefone abhörsicherer sind, der täuscht sich. Auch neuere Modelle und auch an die Fritz-Box angeschlossene Schnurlostelefone, haben kaum eine Verschlüsselung. Wer abhörsicher telefonieren und im Internet surfen will, der nutze besser kabelgebundene Telefone und kabelgebundene Internetverbindungen. Auch W-LAN Signale sind abhörbar !!!

Weitere Infos zur Abhörbarkeit von Schnurlostelefone sind unter https://ul-we.de/frage-sind-dect-telefone-abhorbar/

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