Ulrich Weiner

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie

Die größte je angelegte EU-Studie zur Erforschung von Zusammenhängen zwischen Erbgutschäden und Mobilfunkstrahlung ist die Reflex-Studie unter der Leitung von Prof. Adlkofer. Sie zählt zu den bedeutendsten Projekten der internationalen Grundlagenforschung, die erbgutverändernde Wirkungen der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat und dient heute als Grundlage vieler internationaler Prozesse, siehe https://ul-we.de/reflex-studie/

Kein Wunder, daß diese Ergebnisse ein großes Ärgernis für die Lobbyisten der Mobilfunkindustrie darstellen. So wurde jahrelang versucht, über die Medien und sogar die Ärztezeitung diese warnenden Ergebnisse als “Fälschung” zu verleumden.

Über die Jahre konnte das Forscherteam von Prof. Adlkofer alle Gerichtsverfahren für sich entscheiden. Besonders hartnäckig in seinen Verleumdungen war Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs Universität in Bremen. Über Jahre wird er von der Mobilfunkindustrie und der angeschlossenen Politik als “Fachmann” hofiert. Dabei ist es auffällig, daß er eigene Studien, welche eine Gefahr der Mobilfunktechnologie nachweisen gerne “vergisst”, wie z.B. seine Studien, in der er eine Beschleunigung des Krebswachstums durch Mobilfunkstrahlung nachgewiesen hat: https://ul-we.de/mobilfunkbefuerworter-weist-krebswachstum-durch-eigene-studie-nach/

Interessant war auch, daß die IARC der WHO die Teilnahme von Prof. Lerchl an der Konferenz im Mai 2011 ablehnte und die Mobilfunkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufnahm, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/ Die Begründung war, “dass etwa die Hälfte seiner letzten Veröffentlichungen zu Radiofrequenzforschung keine eigenen Forschungsarbeiten seien, sondern Kritiken an Studien, die schädliche Wirkungen durch Mobilfunkstrahlung gefunden hatten. Man habe hier qualifiziertere Bewerber und die Entscheidung sei endgültig”, siehe http://www.strahlentelex.de/Stx_11_582_E03.pdf

Über Jahre hat er seine Lüge trotz erster verlorenen Gerichtsverfahren weiter aufrechterhalten und weiter in Presseerklärungen und auf Fachkongressen verbreitet. Damit ist jetzt aber Schluß, so hat das Oberlandesgericht Bremen am 11.12.2020 wie folgt geurteilt: “Prof. Lerchl wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungs­gelds bis zur Höhe von 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, mit Bezug auf die Klägerin seine Fälschungsvorwürfe zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen. Prof. Lerchl hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streit­wert wird auf 20.000 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.“

Bleibt weiter sehr spannend, wie lange die Politik noch auf solch einen “Fachmann” setzt? Im Moment hat er 1,1 Millionen Euro, öffentliche Gelder, für Forschungen zu 5G bekommen. Wie “neutral” diese Forschungen sein werden und wie diese zur “Mobilfunkstrategie” der Bundesregierung passen, werden wir bald wissen.

Ein ausführlicher Bericht von Prof. Adlkofer zu dem aktuellen Urteil mit einer Menge interessanter Quellen ist unter: https://stiftung-pandora.eu/2021/01/27/das-hanseatische-oberlandesgericht-bremen-verurteilt-professor-alexander-lerchl-zur-ruecknahme-seiner-faelschungsbehauptung-gegenueber-der-reflex-studie/

Seine Homepage
ist unter https://stiftung-pandora.eu zu finden.
Seine REFLEX-Studie: https://ul-we.de/reflex-studie/

Weitere interessante Links die damit zusammen hängen:
https://ul-we.de/artikel-das-deutsche-aerzteblatt-dae-im-dienste-der-mobilfunkindustrie/
https://ul-we.de/das-strahlungskartell-interview-mit-prof-adlkofer/
https://ul-we.de/broschure-wie-empfindlich-reagieren-die-gene/

Über 150 Bürgerinitiativen und Vereine kritisieren 5G-Dialoginitiative der Bundesregierung

Pressemitteilung vom 18.01.2021

Über 150 Bürgerinitiativen und Vereine kritisieren 5G-Dialoginitiative der Bundesregierung

Initiativen fordern ein 5G-Moratorium, eine Technikfolgenabschätzung durch unabhängige Experten, Strahlenminimierung und die Beachtung des Vorsorgeprinzips

Mit einem Offenen Brief wendet sich das neu gegründete Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, Ministerien und Politiker*innen von Bund und Ländern, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Strahlenschutzkommission (SSK) sowie an die Öffentlichkeit. Der offene Brief ist eine Reaktion des Bündnisses auf die Offensive der Bundesregierung „Deutschland spricht über 5G“ und enthält 17 Forderungen für eine gesundheitsverträglichere Mobilfunkversorgung.

Thomas Warmbold, ein Mitglied des Bündnisses, bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung beim Mobilfunk als inakzeptabel: “Mit der Dialoginitiative verkauft die Bundesregierung 5G als attraktiv, ohne die Bevölkerung über die Risiken zu informieren. Vor den Gesundheitsgefahren warnen selbst wissenschaftliche Dienste der EU.[1] Verschwiegen wird von der Bundesregierung auch der explodierende Energiebedarf durch 5G, der die Umweltkrise beschleunigen wird.[2] Über die Möglichkeit der totalen Überwachung mit 5G und Big Data schweigt sich das Dialogbüro der Bundesregierung gänzlich aus.[3]

Mit Textbausteinen aus den PR-Abteilungen der Industrie versucht die Bundesregierung die kritischen Kommentare auf ihrer Dialogwebseite abzuspeisen. Daraufhin haben über 150 Bürgerinitiativen unseren Offenen Brief unterschrieben. Warnende wissenschaftliche Erkenntnisse und die gesundheitlichen Beschwerden der Betroffenen müssen endlich ernst genommen werden.”

Die Mobilfunkstrahlung wird auch von der WHO als möglicherweise krebserregend eingestuft.[4] Neueste Forschungen bestätigen zudem Befindlichkeits- und Fertilitätsstörungen.[5] Besonders empört sind die Bürgerinitiativen darüber, dass sich die Bundesregierung einer 5G-Technikfolgenabschätzung verweigert.[6]

Thomas Warmbold weiter: “Der Rollout von 5G ist ein unverantwortlicher Feldversuch. Kein Medikament würde bei der vorliegenden Studienlage zugelassen werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesregierung verstoßen hier gegen alle Prinzipien einer gewissenhaften Vorsorgepolitik und bedienen die Geschäftsmodelle der Industrie. Mit unseren 17 Forderungen setzen wir uns dafür ein, dass die Alternativen, die es für die Strahlenminimierung und eine verantwortungsvolle Mobilfunkversorgung gibt, in den Parlamenten behandelt und von den Ministerien, Kommunen sowie der Mobilfunkindustrie umgesetzt werden.“

Koordination des Bündnisses: Michaela Thiele, info@bvmde.org

Pressekontakt des Bündnisses: presse@bvmde.org

Offener Brief siehe unter: https://bvmde.org/

[1] EU-Briefing: „Auswirkungen der drahtlosen 5G Kommunikation auf die menschliche Gesundheit“ www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf

Expertise von Blackman / Forge für die EU: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2019/631060/IPOL_IDA(2019)631060_EN.pdf

[2] Gutachten des Umweltbundesamtes (2020): https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/energie-ressourceneffizienz-digitaler

Jürgen Merks: Digital first, Planet Second: https://www.kontextwochenzeitung.de/debatte/411/digital-first-planet-second-5716.html

Tim Höfer, Sebastian Bierwirt und Reinhard Madlener (2019): Energie-Mehrverbrauch in Rechenzentren bei Einführung des 5G Standards. Institut für Future Energy Customer Needs and Behavior (FCN) am E.ON Energy Research Center an der RWTH Aachen: https://www.eon.com/de/ueber-uns/green-internet.html

[3] Augsburger Allgemeine, 2015: https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Terrorgefahr-Ueberwachung-total-Arte-zeigt-Doku-ueber-Big-Data-id33477167.html

[4] Pressemeldung der IARC / WHO: https://www.iarc.who.int/wp-content/uploads/2018/07/pr208_E.pdf

Elektronische Gesundheitsakte (ePA) – Neues Überwachungskonzept für alle Bürger

Von überall her entstehen neue elektronische Systeme welche unsere Daten bündeln und für eine mobile Anwendung via Smartphone zugänglich machen sollen. Besonders heikel ist es, wenn es um persönliche Gesundheitsdaten geht, da diese sehr weit in unsere Privatsphäre eingreifen.

Besonders dann, wenn diese mit äußeren Umständen verknüpft werden, kann von “extern” darüber entschieden werden, wo und wie lange wir uns aufhalten dürfen bzw. wo die Bewegungsprotokolle der Mobiltelefone z.B. verraten, ob wir alles dafür tun, schnell wieder gesund zu werden, oder doch in der Stadt beim Einkaufen sind? In Verbindung mit der aktuellen Impfdebatte, kann so sehr schnell via Smartphone erkannt werden, ob jemand ohne einen Impfpass sich z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln aufhält oder einen Supermarkt betritt.

Ebenso kann ein direkter Bezug hergestellt werden, ob wir uns entsprechend unseres gesundheitlichen Zustandes verhalten oder z.B. die ein oder andere Diät vielleicht gar nicht einhalten. Wie das mit 5G und der Gesundheitsakte in Zukunft aussehen kann zeigt dieses futuristische Video: https://ul-we.de/eine-pizzabestellung-mit-5g-zum-nachdenken/

Jedenfalls soll mit großem Druck ab 2021 die Elektronische Gesundheitsakte (ePA) in Deuschland inkl. Impfpass eingeführt werden. Da diese mit einem Smartphone kombiniert werden soll, ist ein Datenschutz so gut wie unmöglich, da eine ständige “Online-Verbindung” über Mobilfunk mit dem Internet besteht, siehe https://ul-we.de/impfass-oder-massive-einschraenkungen/

Quellen:
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Krankenversicherer-hoffen-auf-hohe-Beteiligung-5000934.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitsakte
https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=111081

Österreich:
https://web.archive.org/web/20140927143200/http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3507761/gesundheitsakt-elga-startet-trotz-massiver-kritik.story

Digitalradiopflicht – Zwangseinführung von DAB –

Immer wieder kommt es in der Wirtschaftsgeschichte vor, daß es Produkte gibt, welche dem Endkunden wenig bis gar nicht bekannt sind und durch eine Zwangseinführung der breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden sollen. In diese Kategorie fällt seit dem 20.12.2020 auch das Digitale Radio (DAB+). Eine Technik welche bisher nur sehr wenige Menschen nutzen und nur eine sehr geringe Verbreitung hat. Trotzdem wurde unser Land mit einem fast flächendeckenden DAB+ Funknetz überzogen.

Damit immer mehr Menschen in Berührung mit dieser Technologie kommen, regelt jetzt ein Zusatz im Telekommunikationsgesetz (TKG), daß jedes Radiogerät was in Deutschland verkauft wird mit DAB+ ausgestattet sein muß. Damit beginnt eine geplante Verdrängung des analogen FM Radios. Eine Zwangsabschaltung wird in politischen Kreisen immer wieder diskutiert und wird uns bald bevorstehen.

Quelle:
https://www.dabplus.de/tkg
https://dejure.org/gesetze/TKG
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/infopapier-tkg-novelle.pdf?__blob=publicationFile

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