Ulrich Weiner

EHS

Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk: Warum wir zum Schutz der Kinder tätig werden müssen

Übersetzung einer Schrift von MobileWise:

Angelsächsische Wissenschaftler und Ärzte, die sich in der Vereinigung MobileWise zusammengeschlossen haben, stellen in ihrer Schrift fest, „dass bis heute mehr als 200 wissenschaftlich begutachtete Studien veröffentlicht worden sind, die auf einen Zusammenhang zwischen langfristiger Handynutzung und ernsthaften Gesundheitsschäden hindeuten“. Sie folgern, dass es vor diesem Hintergrund keine Alternative zu schnellen Maßnahmen der Aufklärung und Vorsorge gibt.
ISBN 978-3-9812598-5-8 / 64 Seiten /

Broschüre: Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk: Warum wir zum Schutz der Kinder tätig werden müssen.

Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

Meine Erfahrungen mit Gleichstrom

Seit 4 Jahren bin ich elektrohypersensibel (EHS). Ich reagiere auf hochfrequente und auch auf niederfrequente Felder mit folgenden Symptomen: Blutdruckentgleisungen, Herzryhtmusstörungen, Herzrasen, Sehstörungen, Erschöpfung, Übelkeit, Schwindel u.a.

Zu Beginn meiner Erkrankung brachte ich die Symptome hauptsächlich mit hochfrequenter Strahlung wie sie z.B. von Handys, Schnurlostelefonen, Funkmasten, W-LAN Routern etc. ausgeht, in Zusammenhang. Nach Fortschreiten der EHS stellte sich heraus, dass ich ebenso auf Niederfrequenz reagiere. Den bei uns üblichen Wechselstrom (AC), welcher sein Feld im 50 Hertz Takt immer wieder „wechselt“, nehme ich oft als Druck auf dem Körper wahr (Kopfdruck, Druck auf der Brust, Konzentrationsstörungen, dauernde Müdigkeit/Erschöpftheit…).

Kürzlich durfte ich erstmals eine Erfahrung mit Gleichstrom (DC) machen: Ich war in einem Haus zu Gast, wo der bestehende Wechselstrom (AC) auf Gleichstrom (DC) umgestellt wurde. Ich verbrachte vor und nach der Umstellung längere Zeit in diesem Objekt. Vor der Umstellung auf Gleichstrom (DC) hatte ich in dem Haus oft Kopfschmerzen und Kopfdruck und trotz relativ niedriger Hochfrequenzbelastung von außen, konnte ich mich körperlich nicht erholen. Recht schnell nach Betreten des Hauses legte sich der „übliche Druck“ auf den ganzen Körper. Nach der Umstellung auf Gleichstrom (DC) machte ich eine Mut machende Erfahrung: Ich bin nun in dem Haus, ohne Hochfrequenz erzeugende Geräte und mit wenig Funkeinstrahlung von außen, sowie der Umstellung auf Gleichstrom (DC), völlig beschwerdefrei. Der “Druck”, der mich als stark Elektrosensible in Häusern mit gewöhnlichem Wechselstrom (AC) umgibt, ist weg.

Dies ist für mich sehr mutmachend, da zumindest diese Belastung zukünftig auch für andere Elektrosensible und diejenigen die es nicht werden wollen, ausgeräumt werden kann.

Die Umstellung von Wechsel- auf Gleichstrom führte für mich zu mehr Erholungsmöglichkeit und damit zu mehr Lebensqualität.

M.H.

Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.

ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /

Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog

Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Vollständige Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

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