EHS
Was bedeutet “Nationales Roaming” und was steckt dahinter?
Um Kosten zu sparen, versucht die Mobilfunkindustrie immer mehr Funktürme gemeinsam zu nutzen. Dabei hat aber jeder Anbieter seine eigene Sendeanlage dort montiert. Eine Steigerung ist es, sogar eine Sendeanlage gemeinsam zu nutzen – dies nennt sich “Nationales Roaming”.
Auf den ersten Blick denken viele, daß sich so die Strahlung reduzieren ließe, das ist aber ein Trugschluss, denn so muß eine Anlage die gleiche Menge an Nutzern (Smartphones, Handys etc.) versorgen und hat dadurch die gleiche Kapazität (+ Bandbreite) und damit auch die gleichen Funk-Emissionen wie die anderen drei zusammen. Lediglich die Kosten lassen sich für Mobilfunkanbieter senken und somit weitere Funklöcher preiswert schließen.
Elektrohypersensibilität (EHS), das Frühwarnsystem unserer Zeit – Ulrich Weiner
Dr. med. Almut Paluka: Strahlungskrank – Hintergründe und Möglichkeiten zur Selbsthilfe
Dr. med. Joachim Mutter zu 5G – total verstrahlt – was hilft?
Offener Brief der Umweltmedizinerin Barbara Dohmen an den Präsidenten der Bundesnetzagentur über das Leid der Elektrosensiblen und die Zuspitzung durch 5G
Die Umweltmedizinerin Barbara Dohmen schrieb einen offenen Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur mit dem Ziel, ihm seine Verantwortung in Bezug auf die Versteigerung der 5G-Lizenzen bewußt zu machen. Sie schilderte die Not ihrer vielen elektrosensiblen Patienten und gab ihnen, die oft ausserhalb der Gesellschaft leben müssen, mit diesem Brief eine Stimme.
Offener Brief an Herrn Homann, Präsident der Bundesnetzagentur:
https://ul-we.de/wp-content/uploads/2019/03/190317-Offener-Brief-an-Herrn-Homann-Pra%CC%88s.-der-BNA.pdf
Italienisches Gericht schützt eine an EHS erkrankte Schülerin und verbietet das W-LAN an ihrer Schule
Wieder ein zukunftsweisendes Urteil aus Italien:
Eltern einer an Elektrosensibilität (EHS) erkrankten Grundschülerin haben für einen strahlungsarmen Schulaufenthalt geklagt und jetzt gewonnen. Die betroffene Schule muß das vorhandene W-LAN ausschalten und aus dem Gebäude entfernen. In der Urteilsbegründung heißt es, daß die Schule über ein “sehr gutes, kabelgebundenes Internet verfügt” und “das Lernen am PC trotzdem fortgeführt werden kann”.
Weitere wegweisende Urteile sind unter: https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
Berichte von Betroffenen: https://ul-we.de/category/faq/berichte-von-betroffenen/ und Informationen rund um das Thema “Schulen”: https://ul-we.de/category/faq/schulen/
Originalquelle:
https://www.ilfattoquotidiano.it/2019/01/28/a-firenze-il-tribunale-fa-spegnere-il-wifi-a-scuola-un-atto-straordinariamente-innovativo/4916086/