Gehirntumor
Italienische Regierung wegen versäumter Verantwortung angezeigt
Italienische Ministerien werden mit Klagen gegen Mobilfunk überzogen
Innocente Marcolini ist der erste Europäer, welcher über mehrere Gerichtsinstanzen hinweg beweisen konnte, dass sein Gehirntumor auf eine langjährige Nutzung von Handy- und Schnurlostelefone zurückzuführen ist. Er ergreift jetzt die Initiative und hat zusammen mit dem Verein gegen Elektrosmog (A.P.P.L.E.) mehrere Klagen gegen italienische Ministerien eingereicht. Hintergrund ist, dass diese trotz der bewiesenen Tatsache der Gehirntumorbildung, bisher nicht die Bevölkerung gewarnt und ein Handyverbot für Kinder- und Jugendliche eingeführt haben.
Ein persönliches Interview mit ihm gibt es in dem Dokumentationsfilm „Mobilfunk, die verschwiegenen Gefahr“. Mehr juristische Datails zu seinem Urteil unter: https://ul-we.de/erneutes-urteil-zusammenhang-zwischen-tumor-und-handy-bestatigt/
Das erste Urteil, wo eine Amerikanerin beweisen konnte, dass ihr Hirntumor von langjähriger Handynutzung kam, ist im Film „Der Handykrieg“ dokumentiert.
Die italienische Originalmeldung ist unter http://www.oggi.it/attualita/notizie/2014/03/21/cellulari-e-tumori-governo-denunciato-non-fa-prevenzione/
zu finden.
Gerichtsurteil: Handystrahlung verursachte Krebs
Erneutes Gerichtsurteil in Italien: Zusammenhang zwischen Gehirntumor und Handy bestätigt
Nachdem bereits im Jahr 2010 ein Urteil des Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) für Schlagzeilen gesorgt hat, siehe https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/, legt jetzt das höchste Gericht in Rom nach und bestätigt den Zusammenhang zwischen Gehirntumor und häufiger Handynutzung. Eine Pressemeldung dazu ist unter http://www.tt.com/Nachrichten/5579438-2/handy-f%C3%BCr-tumor-verantwortlich-gericht-in-rom-sorgt-f%C3%BCr-aufsehen.csp erschienen. Interessant dabei ist, daß ähnliche Urteile bereits im Jahr 2006 in den USA gefällt wurden, siehe https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/
Verbindung zwischen der Anzahl von Mobilfunkverträgen und Hirntumor-Neuerkrankungen in 19 U.S. Staaten
Nach den ersten erfolgreichen Gerichtsurteilen in den USA und Italien, die einen klaren Zusammenhang zwischen Hirntumoren und Handynutzung nachweisen konnten, melden sich nun weitere Wissenschaftler zu Wort:
In einer aktuell veröffentlichten Studie fanden New Yorker Wissenschaftler eine signifikante Korrelation (P = 0,017), wenn sie die Vertragsdaten der Jahre 2000–2004 und 2007mit den auftretenden Fällen primärer Hirntumore in den USA verglichen. Untersucht wurden 19 Staaten. Auch nach statistischer Korrektur gegenüber möglichen Störvariablen (d.h. Unterschiede zwischen den Staaten hinsichtlich mittlerem Familieneinkommen, Einwohnerzahl und Altersdurchschnitt) blieb der Effekt der Mobilfunkverträge deutlich sichtbar und war unabhängig von den Störgrößen. Die Autoren bezeichnen das festgestellte sehr lineare Verhältnis zwischen dem Mobilfunkgebrauch und den Hirntumorerkrankungen als beunruhigend und halten weitere epidemiologische Untersuchungen für angemessen.
Italien: Urteil zu Handy und Gehirntumor ist jetzt rechtskräftig
Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten, folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien). Es hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.
Deutsche Übersetzung des Urteils: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/06/091210-EMF-Urteil-Brescia-urteil-marcolini-ubersetzung.pdf
Weitere Links: http://www.giftig.me/2010/08/dect-telefone-und-handys-erzeugen-krebs-offiziell-bestatigt/ und https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/ Ein Interview mit ihm ist unter: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=Xa6dh5FDb_w&list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO&index=1
Auszüge des Urteils in deutscher Übersetzung: .......weiterlesen!