Ulrich Weiner

Gehirntumor

Italienische Ministerien werden mit Klagen gegen Mobilfunk überzogen

Innocente Marcolini ist der erste Europäer, welcher über mehrere Gerichtsinstanzen hinweg beweisen konnte, dass sein Gehirntumor auf eine langjährige Nutzung von Handy- und Schnurlostelefone zurückzuführen ist. Er ergreift jetzt die Initiative und hat zusammen mit dem Verein gegen Elektrosmog (A.P.P.L.E.) mehrere Klagen gegen italienische Ministerien eingereicht. Hintergrund ist, dass diese trotz der bewiesenen Tatsache der Gehirntumorbildung, bisher nicht die Bevölkerung gewarnt und ein Handyverbot für Kinder- und Jugendliche eingeführt haben.

Ein persönliches Interview mit ihm gibt es in dem Dokumentationsfilm „Mobilfunk, die verschwiegenen Gefahr“. Mehr juristische Datails zu seinem Urteil unter:  https://ul-we.de/erneutes-urteil-zusammenhang-zwischen-tumor-und-handy-bestatigt/

Das erste Urteil, wo eine Amerikanerin beweisen konnte, dass ihr Hirntumor von langjähriger Handynutzung kam, ist im Film „Der Handykrieg“ dokumentiert.

Die italienische Originalmeldung ist unter http://www.oggi.it/attualita/notizie/2014/03/21/cellulari-e-tumori-governo-denunciato-non-fa-prevenzione/

zu finden.

Erneutes Gerichtsurteil in Italien: Zusammenhang zwischen Gehirntumor und Handy bestätigt

Nachdem bereits im Jahr 2010 ein Urteil des Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) für Schlagzeilen gesorgt hat, siehe https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/, legt jetzt das höchste Gericht in Rom nach und bestätigt den Zusammenhang zwischen Gehirntumor und häufiger Handynutzung. Eine Pressemeldung dazu ist unter http://www.tt.com/Nachrichten/5579438-2/handy-f%C3%BCr-tumor-verantwortlich-gericht-in-rom-sorgt-f%C3%BCr-aufsehen.csp erschienen. Interessant dabei ist, daß ähnliche Urteile  bereits im Jahr 2006 in den USA gefällt wurden, siehe https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/

Verbindung zwischen der Anzahl von Mobilfunkverträgen und Hirntumor-Neuerkrankungen in 19 U.S. Staaten

Nach den ersten erfolgreichen Gerichtsurteilen in den USA und Italien, die einen klaren Zusammenhang zwischen Hirntumoren und Handynutzung nachweisen konnten, melden sich nun weitere Wissenschaftler zu Wort:

In einer aktuell veröffentlichten Studie fanden New Yorker Wissenschaftler eine signifikante Korrelation (P = 0,017), wenn sie die Vertragsdaten der Jahre 20002004 und 2007mit den auftretenden Fällen primärer Hirntumore in den USA verglichen. Untersucht wurden 19 Staaten. Auch nach statistischer Korrektur gegenüber möglichen Störvariablen (d.h. Unterschiede zwischen den Staaten hinsichtlich mittlerem Familieneinkommen, Einwohnerzahl und Altersdurchschnitt) blieb der Effekt der Mobilfunkverträge deutlich sichtbar und war unabhängig von den Störgrößen. Die Autoren be­zeichnen das festgestellte sehr lineare Verhältnis zwischen dem Mobilfunkgebrauch und den Hirntumorerkrankungen als beunruhigend und halten weitere epidemiologische Untersuchungen für angemessen.

Lehrer et al., J. Neurooncol. 2010 June 30.

Italien: Urteil zu Handy und Gehirntumor ist jetzt rechtskräftig

Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten, folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien). Es hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig aus­schlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.

Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeord­neter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeit­geber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusam­menhängenden mittel- bis langfristigen Folgen überneh­men.

Deutsche Übersetzung des Urteils: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/06/091210-EMF-Urteil-Brescia-urteil-marcolini-ubersetzung.pdf

Weitere Links: http://www.giftig.me/2010/08/dect-telefone-und-handys-erzeugen-krebs-offiziell-bestatigt/ und https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/ Ein Interview mit ihm ist unter: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=Xa6dh5FDb_w&list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO&index=1 

Auszüge des Urteils in deutscher Übersetzung:      .......weiterlesen!

  Frankreichfrançais

   

  Großbritannienenglish

   

  Hollandnederlands

   

  Italienitaliano

   

  Russlandpусский

   

  Spanienespañol

   

  Rumänienromânâ

   

  Israelעברית

   
Themen (deutsch)