Ulrich Weiner

Bundesregierung plant Abschaltung des analogen Radios

Im ersten Moment klingt jede Abschaltung von Funksendern erst einmal gut, stellt sie doch eine Erleichterung der Bevölkerung von der täglichen Zwangsbestrahlung durch Funkstrahlung aller Art dar.  Leider bleibt es nicht dabei, sondern die Bundesregierung plant die Umstellung auf das digitale Radio (DAB). Wie schon beim digitalen Fernsehen (DVB-T) und dem neuen Mobilfunkstandard LTE ist auch für diese Funktechnologie noch keine gesundheitliche Überprüfung erfolgt. Zudem ist dieser Standard auch schon wieder veraltet und wird trotz zahlreicher Werbeversuche von der Bevölkerung nicht angenommen. Die Süddeutsche Zeitung geht sogar so weit und spricht in ihrem aktuellen Artikel von einer “Beleidigung der technischen Intelligenz”. Weiter wird in diesem Artikel sogar von einer “veralteten Technologie, die dem Stand der jeweiligen Technik hintergeht“, gesprochen. Da hilft es auch nichts mehr, wenn das digitale Radio jetzt den Namen DAB plus (DAB+) bekommen hat. Dazu die SZ weiter: “… bewegt sich damit nicht in Richtung Zukunft, sondern gebührenfinanziert in eine Sackgasse der Technik-Evolution.”

Aber auch aus Sicht des Katastrophenschutzes ist es ein massiver Rückschritt. So heißt es in der Begründung einer Bundestags-Petition: “Der analoge Hörfunk ist systembedingt die einzige Technik, die während einer Katastrophe oder eines Großschadenereignisses sofort oder kurzfristig zur Informationsvermittlung der Bevölkerung wieder zur Verfügung stehen kann. Da heute Hörfunkempfänger für UKW/FM und Mittelwelle/AM (oft auch Langwelle) in großer Stückzahl genutzt werden, ist die Wahrscheinlichkeit, ein geeignetes Gerät (zum Beispiel in den Trümmern nach einem Erdbeben, aber auch bei Hochwasser­katastrophen) zu finden, sehr groß. Nach über einem halben Jahrhundert der Nutzung ist diese Technologie der gesamten Bevölkerung, also auch Älteren und Kindern, vertraut. Andere Systeme (z. Bsp. Internet) erfordern zudem eine höhere Bedienkompetenz, die zwar weit verbreitet, aber nicht im gleichen Maße garantiert werden kann. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass bei Stromausfällen andere als autarke Systeme nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen.”

Der analoge Hörfunk ist bei weitem fehlertoleranter als jede andere Übertragungstechnik. Somit kann nach dem Eintritt einer Katastrophe der Empfang einer Hörfunksendung in nutzbarer Qualität wieder ermöglicht werden. Aus diesem Grund empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein batteriebetriebenes Radio (UKW und MW) nebst Batterien für den Notfall („Hören Sie Radio und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte“) [1]. Dies steht im Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz, weshalb im TKG §63 (5) die Worte „und für den UKW-Hör­funk bis spä­tes­tens 2015“ zu streichen sind [2].

Dieser Text zeigt deutlich, dass sich auch hier ein ähnlich unüberlegtes Vorgehen abzeichnet wie bei der Umstellung von analogem auf digitalen Rettungs- und Polizeifunk im TETRA-Standard. Auch hier warnen aktuelle Studien vor der Untauglichkeit im Katastrophenfall, siehe https://ul-we.de/neue-studien-bestatigen-der-digitalfunk-tetra-ist-fur-den-katastrophenfall-ungeeignet/

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