Spanisches Gericht spricht Mitarbeiter von Ericsson Berufunsunfähigkeitsrente wegen Elektrosensibilität zu
Aus dem Spanischen übersetzt:
EIN KAUM BEKANNTES SYNDROM
An Elektrosensibilität erkrankter Telekom-Angestellter erlangt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit infolge W-LAN am Arbeitsplatz.
Das Madrider Obergericht anerkennt das Rentenbezugsrecht, welches die staatliche Sozialversicherungsanstalt INSS zuerst verweigert hatte.
Ein Telekommunikationsingenieur, der bei Ericsson arbeitete und an Elektrohypersensibilität leidet – das ist ein neurologisches Syndrom ausgelöst durch Computer, W-LAN, Mobiltelefone und allgemein durch Orte mit hoher elektrischer und elektromagnetischer Belastung z.B. durch Stromleitungen und Handysender – hat vom Madrider Obergericht die Anerkennung erreicht, dass er seinen Beruf nicht weiter ausüben kann ohne krank zu werden und deshalb Anrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat.
Der ganze Artikel in Deutsch: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2016/09/160802-Telekommunikations-Ingenieur-erlangt-Rente-wegen-W-LAN.pdf
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