Ulrich Weiner

Uli

Zeit des Wandels – Die Wahrheit kommt ans Licht

Mit diesem hoffnungsvollen Titel ist nachfolgender Onlinekongress überschrieben. Viele Referenten aus den unterschiedlichsten Bereichen kommen zu Wort und tragen wieder ein Stück dazu bei, daß die Wahrheit in immer mehr Bereichen wirklich ans Licht kommt.

Wie immer gilt: “Prüfet und das Gute behaltet” und nutzt die kostenfreien Zeiten.

Zum Thema “Harmonisierungsprodukte”empfehle ich das aktuelle Video bei Bittel TV und weitere Infos unter https://ul-we.de/achtung-vor-harmonisierungsgeraeten/

Digitale Gesundheitsakte (ePA) gehackt – Zugriff auf 70 Millionen Patientendaten

Seit 2021 plant die Deutsche Bundesregierung die Einführung einer “Elektronischen Gesundheitsakte”, häufig auch als “ePA” bezeichnet. Der Weg ist von Pannen und großen Widerständen sowohl der Ärzte, der Apotheker, als auch vieler Patienten begleitet.

Aktuell demonstrieren zwei Sicherheitsexperten bei der Jahrestagung des “Chaos Computer Club (CCC)”, wie leicht es für Dritte möglich ist, an die Daten von 70 Millionen Versicherte zu kommen.

Wer seine Daten wirklich effektiv schützen will, der muss dieser “Datensammelwut unseres Staates” aktiv widersprechen. Im konkreten Fall direkt an die jeweilige Krankenkasse. Am besten in Schriftform mit unten angehängtem Wortlaut. Einige der Versicherungen akzeptieren auch einen Telefonanruf, bitte lasst es Euch aber in jedem Fall schriftlich bestätigen.

Ein möglicher Text könnte so formuliert sein, bitte gebt unbedingt Eure Versicherungsnummer mit an:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich gemäß meinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und unter Bezug auf § 305 SGB V ausdrücklich der Speicherung, Nutzung oder Weitergabe meiner Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA).

Ich untersage jegliche Erfassung, Speicherung oder Weitergabe meiner Gesundheitsdaten ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang und die Bearbeitung meines Widerspruchs innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgutachten bestätigt Recht auf ein “analoges Leben”

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat ein Gutachten erarbeitet, was ein Grundrecht auf ein “analoges” Leben ohne einen Zwang zur Nutzung von digitalen Geräten bestätigt.

Sie sehen darin einen klaren Bezug auf die Europäischen Grundrechte und Artikel 3 des Grundgesetzes. Begleitend soll eine Petition die Aussage unterstützten. Details siehe in der Originalquelle.

Übrigens Norwegen ist diesen Schritt mit Hilfe eines neuen Gesetzes schon gegangen: https://ul-we.de/norwegen-kehrt-zum-bargeld-und-zum-analogen-leben-zurueck/

Quelle:
https://digitalcourage.de/blog/2024/rechtsgutachten-digitalzwang

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