Ulrich Weiner

Uli

Glasfaser bis in jedes Haus (FTTH)

Unter dem Begriff FTTH steht die englische Abkürzung für Fibre to the home, sprich für “Glasfaser in jedes Haus”. Mit diesem Konzept ist es möglich den so genannten “Datenhunger” der Industrie und der Haushalte auf weite Sicht hin zu versorgen.

Die Idee ist nicht neu und bereits Ende der 1980er Jahre wurde darüber diskutiert die Haushalte mit einem Breitbandanschluss für Telefon, Fax, Bildschirmtext (BTX) und Kabelfernsehen zu versorgen. Als neu entwickelte Innovation stand der so genante Lichtleiter bzw. Lichtwellenleiter bereits zur Verfügung. Nach langer politischer Diskussion hat man sich aber dann für eine Übertragung per koaxiller Kupferleitung entschieden und damit diese neue Entwicklung in Deutschland ausgebremst. Viele Patente wurden ins Ausland verkauft und auch große Hersteller wie Siemens haben ihre Kabelwerke verkauft. Erst mit der Wiedervereinigung und der Erweiterung des Telefonnetzes in den neuen Bundesländern, wurde dieses mit Hilfe der Glasfaser zum modernsten Telefonnetz Europas. Allerdings wurde auch hier der “letzte Meter” bis zum Kunden per Kupferkabel umgesetzt. Das führt bis heute in einigen Regionen zu Problemen mit der Internetversorgung, da die Telekom die dafür nötigen Komponenten nur schleppend nachrüstet.

In diese Lücke treten jetzt viele Kommunen und beginnen in Eigenregie ein Glasfasernetz bis in jedes Haus selbst aufzubauen. Den Betrieb übergeben sie per Ausschreibung regional ansässigen mittelständischen Unternehmen. Auf diese Art kommt neuer Schwung in die jahrzehntealte Idee einer Breitbandversorgung für jedes Haus.

Licht ist das schnellste, preiswerteste und effektivste Übertragungsmittel was es gibt. Auch verursacht es keinen Elektrosmog. Gerade in der momentanen Zeit mit den ständig steigenden Rohstoffpreisen z.B. für Kupfer, sind diese Kunststofffasern das günstigste was es gibt. Das einzige was etwas zu Buche schlägt ist die neue Verlegung mit den verbundenen Erdarbeiten. Wohl der Kommune, welche über Jahre weitsichtig geplant und bei jedem Straßenneubau bereits Leerrohre verlegt hat, diese Weitsicht kommt jetzt sehr schnell zu Gute.

Ein technischer Nachteil der Glasfasertechnologie muß bei so vielen Vorteilen auch angesprochen werden: Über die Kunststoffleiter läßt sich kein Strom übertragen und so ist eine zentrale Notstromversorgung, wie es bisher beim analogen Telefon und ISDN Standard war, nicht mehr möglich. Sprich bei einem Stromausfall werden viele Bereiche eines Glasfasernetzes außer Betrieb sein, es sei denn die Netzbetreiber rüsten hier entsprechend mit USVs und Akkus auf und jeder hat in seinem Haus eine autarke Stromversorgung für seinen Glasfaserendpunkt und seinen Internetrouter.

Kurzes Video zum Glasfaserausbau: https://ul-we.de/glasfaser-bis-in-jedes-haus-ftth/

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Glasfasernetz#Fibre_to_the_home
https://de.wikipedia.org/wiki/Koaxialkabel
https://www.badische-zeitung.de/schnelles-internet-fuer-herrischried–201598448.html
https://www.badische-zeitung.de/ab-2022-surft-der-gvv-mit-highspeed–201370549.html
https://www.badische-zeitung.de/stadtwerke-waldkirch-verlegen-glasfasernetz-in-buchholz–200349304.html
https://www.n-tv.de/ratgeber/Gesetz-verbietet-Schneckentempo-Internet-article22541188.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
https://www.heise.de/news/Gesetzesnovelle-soll-schnelles-Internet-fuer-alle-bringen-6034967.html

Smartphonesucht – Ein unterschätztes Problem mit starkem Zuwachs

Wer mit einem offenen Blick durch die Öffentlichkeit schweift, dem fällt auf, daß eine Vielzahl von Menschen ständig am Smartphone “kleben”. Experten diskutieren immer mehr darüber, ab wann hier eine Sucht besteht. Die Aussagen gehen hier weit auseinander. Für die einen besteht eine Suchtgefahr, wenn man das Gerät mehr als 1 Std. täglich nutzt, für andere erst dann wenn man es, außer beruflich, mehr als 5 Std. täglich in der Hand hat.

Wo sich aber alle einig sind und jede Sucht markiert, ist der Kontrollverlust. Sprich, wenn man an den unmöglichsten Orten und mit klarer Grenzüberschreitung seiner Sucht nachgehen muß. Selbst mit dem Wissen darüber, daß es bei den beteiligten Gegenübern zu einer ablehnenden bis abstoßenden Reaktion kommt. Im konkreten Fall geht es um die Smartphonenutzung während persönlicher Gespräche, in Restaurants etc.

Insgesamt ist aber klar zu beobachten, daß sich in unserem Land immer mehr ein Smartphonezwang entwickelt. So gibt es immer mehr Funktionen, welche auf das Smartphone integriert werden, welche dazu führen, daß bald jeder ein solches Gerät haben muß. Ansonsten kann er nicht mehr bei allen Dingen mit dabei sein. Einige Beispiele: Digitaler Impfpass, elektronische Gesundheitsakte, digitaler Führerschein + Personalausweis, Digital-ID, Homebanking und digitale Bezahlungsarten im Rahmen der Bargeldabschaffung.

So entwickelt sich aus einer persönlichen Sucht ein äußerer Zwang, der eine Dauernutzung dieses Gerätes voraussetzt, sonst kann man mittelfristig nicht mehr am “normalen Leben” teilnehmen. Insgesamt eine sehr alarmierende Entwicklung. Die Frage die sich jeder für sich stellen muß: Wollen wir hier dabei sein oder lieber unsere Freiheit behalten?

Quelle:
https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Wann-spricht-man-von-Smartphone-Sucht-article22419880.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
weitere Quellen unter:

https://ul-we.de/category/faq/smartphonesucht/

Expertengruppe der Schweizer Regierung erwartet Gesundheitsschäden unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte

Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat in einer Sonderausgabe den aktuellen Forschungsstand zur Schädlichkeit von Mobilfunk- und Mikrowellenstrahlung im sogenannten BERENIS-Newsletters veröffentlicht. Die BERENIS ist die beratende Expertengruppe des Schweizer Bundes und liefert die Grundlagen zur Festlegung der Grenzwerte. Dieses Gremium hat erstmals anhand der aktuellen Forschungslage festgestellt, dass eine reale Gefährdung der Bevölkerung weit unterhalb der Schweizer Grenzwerte von 6V/m vorliegt. Die Deutschen Grenzwerte liegen bei 61 V/m.

Der aktuelle Bericht stellt nun fest: «Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. […], auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.» In Bezug auf Personen mit Diabetes, Immunschwächen, Alzheimer und Parkinson sowie ganz junge und ältere Personen erkennt die BERENIS: «[…]es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädigungen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten.» Oxidativer Stress führt zu diversen Beschwerden, von Erschöpfung über chronische Entzündungen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen.

Weitere Details sind im Originalbericht unter:
https://ul-we.de/wp-content/uploads/2021/04/Newsletter-BERENIS-Sonderausgabe-Januar-2021-1.pdf

Wirtschaftsministerium: Personalausweis + Führerschein sollen schnellstmöglich auf das Smartphone kommen

Am 01.04.2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Startschuß zur Entwicklung einer Smartphone-App als Ersatz des physischen Personalausweises und des Führerscheins gegeben. Insgesamt stehen dafür ein Budget von 50 Millionen Euro zur Verfügung, welche an diverse Firmen vergeben wird. Ziel ist es im Rahmen der Digitalisierung, die Abhängigkeit zum Smartphone zu erhöhen und die “analoge Welt” Schritt für Schritt in die Vergangenheit zu bringen. Die Bürger sollen mit einer “Vereinfachung” gelockt werden, aber das im Hintergrund stehende Ziel ist die Kontrollmöglichkeit des Staates.

Genauso wie in der kommunistischen Diktatur in China, soll die totale Kontrolle jedes Einzelnen durch einen “Smartphonezwang” erreicht werden. Als funktechnische Grundlage soll die NFC- und die Bluetooth-Technik dienen.

Quelle:
https://www.heise.de/news/Wirtschaftsministerium-Personalausweis-soll-rasch-aufs-Handy-kommen-6005042.html
https://www.heise.de/news/Gutachten-Aufnahme-von-Fingerabdruecken-in-Ausweis-ist-rechtswidrig-5076241.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

China verbannt Smartphones und Tablets aus den Klassenzimmern

Die Chinesische Regierung hat im Februar 2021 ein absolutes Smartphone- und Tabletverbot an allen Schulen erlassen. Hintergrund ist die zunehmende Kurzsichtigkeit und die Unkonzentriertheit der Schüler. Handys dürfen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung in den Unterricht mitgebracht werden, ansonsten müssen diese abgegeben werden. Weiter wurden die Lehrer angehalten in ihrem Unterricht auf elektronische Geräte zu verzichten.

Damit reiht sich China in die Reihen der Länder mit einem Schutzkonzept für Kinder ein. So hat z.B. der Schweizer Kanton Neuenburg WLAN im Kindergarten untersagt und in der Volksschule eingeschränkt – der Staat Israel ebenfalls. Frankreich hat kabellose Netzwerke (W-LAN) in Einrichtungen für Kleinkinder verboten und ebenfalls ein Handyverbot an Schulen eingeführt. Weitere Länder sind gefolgt und noch mehr prüfen die gleichen Schritte. Auffällig ist, daß gerade in Deutschland noch mit großer Geschwindigkeit das W-LAN an Schulen ausgebaut und Tablets unter die Schüler gebracht werden, obwohl die schädlichen Auswirkungen längst bekannt sind.

Quelle:
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/china-verbannt-handys-aus-dem-klassenzimmer/
http://www.chinadaily.com.cn/a/202102/02/WS6018a535a31024ad0baa6984.html
https://www.asiaone.com/china/china-bans-mobile-phones-classrooms
https://www.asiaone.com/china/mobile-phones-banned-chinas-schools-fight-internet-addiction
https://ul-we.de/handyverbot-an-franzoesischen-schulen-tritt-jetzt-in-kraft/
https://ul-we.de/category/faq/schulen/
https://www.woz.ch/-692d

OVG Münster erläßt Einbauverbot für Smart-Meter

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat per Entscheid vom 04. März 2021 den “Smart Meter Rollout” in Deutschland vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Einschätzung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.

Zusammenfassend bedeutet dies, daß weder ein Energieversorger noch ein Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, sich ein digitales Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden.

Quelle:
https://www.iwr.de/news/ovg-muenster-stoppt-einbauverpflichtung-fuer-intelligente-messsysteme-news37292

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