Ulrich Weiner

5G (Nachfolger von LTE)

E-Smog-Spion: Wasser verstärkt Funk

Ein ganz eindrücklicher Versuch, wie Wasser den Elektrosmog verstärkt. Besonders relevant ist dieser Zusammenhang in Bezug auf ungeborene Kinder, welche im Fruchtwasser heranwachsen. Dazu kommt auch die Überlegung, daß der Mensch zum größten Teil aus Wasser besteht.

Ahnungslos in die 5G-Falle – Komfort oder Katastrophe?



Im Vortrag angekündigte Quellen, um sich weiter vertiefen zu können:

Lebensgeschichte Kurzfassung: https://ul-we.de/uber-mich/
Kurzer Blick in das Leben im Wald:
https://ul-we.de/galileo-elektrosensibilitaet-was-steckt-hinter-dieser-krankheit/
Weitere Medienbeiträge: https://ul-we.de/category/beitrage-in-den-medien/

Vortrag “Was ist eigentlich Funk?“: https://ul-we.de/was-ist-eigentlich-funk/
Weitere aufgezeichnete Vorträge https://ul-we.de/category/faq/vortrage/

Beiträge über die Technik und Warnung von 5G: https://ul-we.de/dringende-warnung-vor-5g-von-hans-u-jakob-gigaherz-ch/ und über die Situation in China: https://ul-we.de/5g-in-china-wenn-der-staat-alles-sieht/

Weitere Informationen zu 5G: https://ul-we.de/category/faq/5g-nachfolger-von-lte-faq/

Mobilfunkanbieter klagen gegen die Vergaberegeln von 5G

Die Politik fordert einen Ausbau der Mobilfunkversorgung auf 99% der Bevölkerung. Um dies zu erreichen, sind die Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G Lizenzen entsprechend verschärft worden. Dies bedeutet für die Telekommunikationskonzerne ein deutlich höheres Maß an Investitionen, welche diese auf keinen Fall leisten wollen. Dennoch möchten sie aber an dem Milliardengeschäft 5G teilhaben. So haben jetzt alle deutschen Anbieter Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht, um möglichst geringe Auflagen für den Aufbau von 5G zu erreichen.

Wie dies ausgehen wird, das wird die nächste Zeit zeigen. Wenn ich an meine eigenen Prozesse, z.B. mit der Krankenkasse denke, so hat dieser Prozess jedenfalls über 10 Jahre gedauert. Von dem her ist dies eine Möglichkeit für die Justiz, das Thema 5G so lange hinaus zu ziehen, bis diese Technik auf eine gesundheitliche Verträglichkeit überprüft ist. Zudem ist dann Zeit genug, den Industrieschwindel mit den Mobilfunkgrenzwerten, ähnlich wie beim Diesel, aufzudecken und die Verantwortlichen entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/

Es bleibt hier die Aufforderung an die Angehörigen der Justiz, insbesondere der angerufenen Gerichte und der Staatsanwaltschaften, dieses Thema genauestens zu untersuchen und damit ein sehr wichtiges Zeichen zu setzen. Gesundheitlich Betroffene gibt es schon Millionen und die vielen Todesfälle durch Krebs neben Sendeanlagen und Hirntumoren, siehe https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ sind dabei noch gar nicht mitgezählt. Hier ist die Gerichtsbarkeit des Rechtsstaates gefordert, welcher ohne Ansehen einer Person oder einer Firma, die Dinge bis ins Detail klärt, egal wie viele Jahre das evtl. braucht.

Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/unternehmen-klagen-politik-und-industrie-streiten-ueber-funkloch-gesetz-15969192/es-gibt-immer-noch-viele-15969303.html

Monopolkommission bestätigt Interessenkonflikt: Staat ist Mobilfunkbetreiber und Inhaber der Bundesnetzagentur

Achim Wambach, der Chef der Monopolkommission, fordert den Rückzug des Bundes aus der Deutschen Telekom. Er befürchtet einen ernsthaften Interessenkonflikt, da der Bund bzw. die Bundesregierung zeitgleich die Funktion des Aktionärs und die des Aufsichtsorgans inne hält.

Gerade in Bezug auf die Versteigerung der 5G-Frequenzen kommt noch eine weitere Verknüpfung mit dem Bundeswirtschaftsministerium hinzu, welches die Aufsicht über die Bundesnetzagentur ausübt. Somit steht der Staat in einem ernsthaften Interessenkonflikt und er stellt laut die Frage nach der „Neutralität und Unabhängigkeit“? Was er allerdings bisher noch nicht beim Namen genannt hat, ist die Verknüpfung in Bezug auf die Grenzwertfestsetzung und die Erleichterungen bzw. Genehmigungsfreiheit bei den Baugenehmigungen für neue Sendeanlagen. Auch hier hat der Bund einen massiven Einfluss und schon sehr viele Behörden gleichgeschalten, um einen schnellen Netzausbau zu erreichen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/

Es besteht in keinem Punkt eine Neutralität, die BRD ist selber Mobilfunkbetreiber, erlässt die Gesetze bzw. Strahlenschutzvorschriften und genehmigt den Neubau von Sendeanlagen. Wird dieser Verstoß zur Anzeige gebracht, so wird das Justizministerium aktiv und verbietet den Staatsanwaltschaften zu ermitteln. Hier herrscht ein klares Monopol am Wohle des Volkes und an den Gründungsvätern des Grundgesetzes, vorbei. Wer hat den Mut dieses „Geklüngel“ zu durchbrechen und wieder eine funktionierende „Gewaltenteilung“ zu errichten?

Quelle:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/versteigerung-der-5g-frequenzen-chef-der-monopolkommission-fordert-rueckzug-des-bundes-aus-deutscher-telekom/23813844.html
https://www.welt.de/newsticker/news1/article186305756/Unternehmen-Monopolkommission-fordert-vor-5G-Versteigerung-Rueckzug-des-Bundes-aus-der-Telekom.html 
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html
http://kpkrause.de/2019/01/04/warum-merkel-bisher-davonkommt/

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