Ulrich Weiner

Fragen zu Funklöchern

Die Welt: “Die absurdesten deutschen Steuergeschenke”

Mittlerweile ist es auch bei der Zeitung „Die Welt“ angekommen, daß die Abschirmung von Häusern und Eigentumswohnungen als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich anerkannt werden. Somit können die Kosten für abgeschirmte Fenster, Wand-, Boden- und Deckenbeläge bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Es wird sogar offiziell davon gesprochen, dass dies für zwei bis sechs Prozent der Bevölkerung, die als elektrosensibel gelten, von Nutzen ist. Natürlich ist der Anteil der durch Elektrosmog erkrankten Menschen deutlich höher, aber immerhin sprechen die Finanzbehörden offiziell von diesem Problem.

Das Originalurteil ist unter https://ul-we.de/abschirmung-von-elektrosmog-steuerlich-absetzbar/ zu finden. Der oben genannte Artikel unter www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article132443748/Die-absurdesten-deutschen-Steuergeschenke.html

Die Wochenzeitung „Kontext“ berichtet über Funklöcher

Die NSA-Affäre zieht immer weitere Kreise und so weitet sich das Interesse an Funklöcher ebenfalls aus. Waren es bisher vor allem elektrosensible Menschen, welche den direkten Beeinträchtigungen bis hin zu harten Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung entfliehen wollen, so kommt heute die Gruppe der „Abhörflüchtlingen“ dazu. Unter dem Titel „Auf Nummer abhörsicher“ bringt die Wochenzeitung Kontext einen sehr interessanten Beitrag zu diesem Thema, siehe http://www.kontextwochenzeitung.de/s-klasse/137/auf-nummer-abhoersicher-1844.html

Dokumentation: Mobilfunk die verschwiegenen Gefahr

Die gut recherchierte und mit zahlreichen Quellen ausgestattete Dokumentation „Mobilfunk die verschwiegene Gefahr“ fast die wesentlichsten Punkte der Mobilfunkthematik zusammen. Sie versucht mit allgemein verständlicher Sprache und Beispielen dieses komplexe Thema für jedermann begreifbar aufzubereiten. Dabei werden die Verstrickungen von Wirtschaft, Politik und Behörden aufgezeigt und auch versteckt gehaltene Funktionen der Mobilfunknetze angesprochen. Auf der Ursprungsseite www.klagemauer.tv wurde dieser Film in den ersten Wochen bereits über 100.000 Mal aufgerufen.

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