Ulrich Weiner

Gesundheitliche Fragen

Leserbrief zum Thema Funklochtourismus

“Der heutige Feriengast geht nicht in ein Haus ohne W-LAN”, lautete das Fazit des Marketingausschusses des Zweckverbandes Breisgau-Süd-Tourismus in seiner jüngsten Sitzung. So zu lesen in dieser Zeitung. Man möchte hinzufügen, “und er geht auch nicht in ein Restaurant, in dem kein Fleisch angeboten wird”. Kurzsichtig und engstirnig ist diese Denke. Die Gastronomie hat längst erkannt, dass man sich provitabel um die Vegetarier und Veganer kümmern kann, doch beim Thema Mobilfunk ist man leider noch nicht so weit. Der Slogan “Gesundes Schlafen und Wohnen ohne Funkbelastung” wird hierzulande noch nicht erkannt und so bleibt die größer werdende Zielgruppe der Elektrosensiblen außen vor. Stattdessen soll nun im Gemeinderat M. wieder einmal die Diskussion um einen weiteren Mobilfunkmasten angestoßen werden, der die Verbesserung der Funkversorgung zum Ziel hat. Andere sind da schon weiter: Das Portal www.ferien-ohne-elektrosmog.com vermarktet gezielt Unterkünfte, die das Alleinstellungsmerkmal des gesünderen Wohnens für sich entdeckt haben und aus der “Not” eine Tugend machen. Sie haben erkannt, es gibt eben doch nicht nur Fleischesser!

Der Brief ging an die Badische Zeitung. Verfasser F.T.

Spanisches Gericht spricht Mitarbeiter von Ericsson Berufunsunfähigkeitsrente wegen Elektrosensibilität zu

Aus dem Spanischen übersetzt:

EIN KAUM BEKANNTES SYNDROM

An Elektrosensibilität erkrankter Telekom-Angestellter erlangt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit infolge W-LAN am Arbeitsplatz.

Das Madrider Obergericht anerkennt das Rentenbezugsrecht, welches die staatliche Sozialversicherungsanstalt INSS zuerst verweigert hatte.

Ein Telekommunikationsingenieur, der bei Ericsson arbeitete und an Elektrohypersensibilität leidet – das ist ein neurologisches Syndrom ausgelöst durch Computer, W-LAN, Mobiltelefone und allgemein durch Orte mit hoher elektrischer und elektromagnetischer Belastung z.B. durch Stromleitungen und Handysender – hat vom Madrider Obergericht die Anerkennung erreicht, dass er seinen Beruf nicht weiter ausüben kann ohne krank zu werden und deshalb Anrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat.

Der ganze Artikel in Deutsch: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2016/09/160802-Telekommunikations-Ingenieur-erlangt-Rente-wegen-W-LAN.pdf

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