LTE (4G)
Die nahe Zukunft: Der “Funkvernetze” Verkehr
Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog
Auf der Grundlage eines breiten medizinischen und statistischen Datenmaterials, das Prof. Hecht der Auswertung von 878 russischsprachigen Studien verdankt, kann er an einem Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten deutliche gesundheitsschädigende Langzeitwirkungen elektromagnetischer Felder zeigen. Am Beispiel seiner Forschungsrecherche macht er aber auch anschaulich, wie solche Ergebnisse tabuisiert werden, wenn sie ökonomischen und politischen Interessen widersprechen.
ISBN 978-3-9812598-4-1 / 64 Seiten /
Broschüre: Zu den Folgen der Langzeiteinwirkungen von Elektrosmog
Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.
Neuer Mobilfunkstandart LTE unter Handynutzern kaum bekannt
Wie eine aktuelle Umfrage des Wirtschaftsunternehmens Deloitte unter 2000 Handynutzern zeigt, können die wenigsten mit dem Begriff LTE etwas anfangen. Auch die Datenübertragungstechnik die dahinter steht und für schnelles mobiles Internet sorgen soll, ist nur 17% der Befragten ein Begriff. Außnahme die Altersgruppe von 18-34 Jahren, dort findet das mobile Internet die meiste Verbreitung und diese Zielgruppe wartet auf den “Datenturbo” Long Term Evolution, kurz LTE.
Soll wirklich wegen der Handy- und Internetsucht (MAIDS) einer geringen Zielgruppe das ganze Land mit vier neuen Mobilfunknetzen überzogen werden? Reichen die bestehenden 8 kommerziellen Mobilfunknetze plus Tetra noch nicht aus? Wieviel Funkbelastung kann die Bevölkerung noch vertragen und was ist mit den knapp 10% Elektrosensiblen? Wer sorgt für einen schnellen Ausbau der überlebensnotwendigen Funklöcher?
Originalquelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Umfrage-LTE-in-Deutschland-kaum-bekannt-1710517.html
Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).
Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.
Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.
Vollständige Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html
Frage: Welche Orte sind von LTE als Erstes betroffen?
Die Bundesnetzagentur hat eine Liste mit Prioritätsstufen für die Breitbandversorgung herausgegeben. Allerdings ist nicht ganz klar, auf welcher Grundlage diese beruhen. Ich selber habe einige Gemeinden bei Priorität 1 gefunden, die mittlerweile sogar Glasfaseranschlüsse haben und bestens mit Breitband versorgt sind. Auch sind Orte dabei, die schon seit Jahren über eine Breitbandversorgung bis in abgelegene Ortsteile verfügen und keinen weiteren Bedarf haben. Dennoch ist es eine gute Orientierung, wo der LTE-Ausbau am ehesten beginnen wird.
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