Ulrich Weiner

Digitalfunk in weiter Ferne (BR Rundschau)

Interessant an diesem Beitrag ist die Betonung, dass der neue Digitalfunk jetzt gut funktionieren würde. Für mich als Techniker stellt sich die Frage, warum dann während der Fernsehaufnahmen nur der analoge 4-Meter Band Funk zu hören ist. Auch als die Kamera auf ein TETRA-Gerät schwenkt, ist darauf nur ein leeres, ausgeschaltetes Display zu erkennen. Wieso also diese Mauschelei, wenn der TETRA-Funk angeblich funktioniert? Sollen mit diesem Beitrag dem Bürger falsche Tatsachen vorgespielt werden? Im Übrigen sind es weit mehr als 130 Gemeinden allein in Bayern, die sich gegen TETRA wehren.

Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar

Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).

Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.

Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Vollständige Entscheidung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html

Messungen des Elektrosmogs im Licht

Esmog-Spion mit Lichtmodul Rückseite

Esmog-Spion mit Lichtmodul Rückseite

Die Firma Endotronic hat zwei neue Messgeräte zur Messung des Elektrosmog-Anteils im Licht auf den Markt gebracht. Insgesamt ist es ein Themengebiet, das eher selten gestriffen wird, aber Licht aus Wechselstrom (AC) führt zwangsläufig auch zu “Wechselstrom-Licht” mit all seinen negativen Auswirkungen. Gut darstellen lässt sich dies über den Lichtsmog-Spion oder den E-Smog Spion mit Lichtmodul. Beide Geräte haben wie gewohnt eine akustische Wiedergabe. Hörbeispiele sind unter https://ul-we.de/horbeispiele-von-diversen-lichtquellen/

Als Ausweg aus dem E-Smog per Licht gibt es den klassischen Gleichstrom (DC) und Kerzen. Auch dafür hat die Firma Endotronic einige interessante Lösungen für den sofortigen Einsatz entwickelt. Sehr kompakt in der Anwendung und gut als Lese- und Arbeitslicht geeignet sind die Lichtmaus und der Lichtblick. Weitere Produkte aus der Produktreihe der Gleichstromlampen sind unter https://www.endotronic-gmbh.de/licht/ zu finden. Auch bei diesen Produkten gilt der ausgehandelte Rabatt unter dem Stichwort “Strahlendetektive”, siehe dazu auch https://ul-we.de/wo-gibt-es-das-messgerat-welches-ich-bei-vortragen-und-in-den-fernsehbeitragen-benutze-und-wie-heist-es/.

Weitere Messgeräte unter: https://ul-we.de/category/faq/messgerate/

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