Ulrich Weiner

Schweizer Rundfunk schaltet analoge Radiosender ab

In der Schweiz ist das Thema Rundfunkgebühren genauso umstritten, wie auch bei uns in Deutschland. Daher müssen die öffentlich-rechtlichen Sender immer mehr sparen. Sinnvoll ist es immer dort die Kosten zu reduzieren, wo sie quasi “minütlich” anfallen. Das ist bei den Sendeanlagen der Fall. Lange Jahre hat man sich den Luxus geleistet, sowohl die klassischen UKW Radioprogramme im analogen FM-Standard, als auch eine parallele Aussendung im digitalen DAB+ Standard sich flächendeckend zu leisten. Jetzt soll die alleinige digitale Versorgung das Angebot in der Schweiz abdecken. Der Vorteil für die Industrie, dass dafür ein Großteil an neuen Empfangsgeräten gekauft werden muss, trägt sicher mit dazu bei.

Gesundheitlich ist diese Entscheidung mit großen Fragezeichen anzugehen, da es sich bisher immer zeigt, dass die digitalen Übertragungsarten viel gravierender und tiefer in biologische Systeme von Mensch, Tier und Pflanzen (besonders bei den Bäumen) eingreift.

Auf der anderen Seite sind die Schweizer Rundfunkanstalten sehr bemüht Kosten zu sparen, wie es sich bei der Abschaltung des digitalen Fernsehen (DVB-T) bereits im Jahre 2019 gezeigt hat. Ähnlich wie in Deutschland, nutzen nur sehr wenige Menschen diese sehr energieintensive Technik. Es sind so wenige, dass eine Abschaltung auch bei uns sinnvoll ist. Aktuell ist die Hauptverbreitung des Fernsehens Satellit, Kabel und das Internet. DVB-T über die Antenne mit seinem eingeschränkten Programmangebot wird von weniger als 5% der Zuschauer genutzt, muss aber flächendeckend mit über 800 Sendeanlagen ausgestrahlt werden. Die Stromkosten sind immens.

Quellen:
https://www.srf.ch/news/schweiz/bis-ende-2024-srg-macht-schluss-mit-ukw-was-tun-mit-dem-alten-radio
https://www.watson.ch/schweiz/srg/234402554-abschaltung-von-ukw-radio-durch-die-srg-auf-ende-2024-rueckt-naeher

Digitale Gesundheitsakte (ePA) gehackt – Zugriff auf 70 Millionen Patientendaten

Seit 2021 plant die Deutsche Bundesregierung die Einführung einer “Elektronischen Gesundheitsakte”, häufig auch als “ePA” bezeichnet. Der Weg ist von Pannen und großen Widerständen sowohl der Ärzte, der Apotheker, als auch vieler Patienten begleitet.

Aktuell demonstrieren zwei Sicherheitsexperten bei der Jahrestagung des “Chaos Computer Club (CCC)”, wie leicht es für Dritte möglich ist, an die Daten von 70 Millionen Versicherte zu kommen.

Wer seine Daten wirklich effektiv schützen will, der muss dieser “Datensammelwut unseres Staates” aktiv widersprechen. Im konkreten Fall direkt an die jeweilige Krankenkasse. Am besten in Schriftform mit unten angehängtem Wortlaut. Einige der Versicherungen akzeptieren auch einen Telefonanruf, bitte lasst es Euch aber in jedem Fall schriftlich bestätigen.

Ein möglicher Text könnte so formuliert sein, bitte gebt unbedingt Eure Versicherungsnummer mit an:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich gemäß meinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und unter Bezug auf § 305 SGB V ausdrücklich der Speicherung, Nutzung oder Weitergabe meiner Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA).

Ich untersage jegliche Erfassung, Speicherung oder Weitergabe meiner Gesundheitsdaten ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang und die Bearbeitung meines Widerspruchs innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsgutachten bestätigt Recht auf ein “analoges Leben”

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat ein Gutachten erarbeitet, was ein Grundrecht auf ein “analoges” Leben ohne einen Zwang zur Nutzung von digitalen Geräten bestätigt.

Sie sehen darin einen klaren Bezug auf die Europäischen Grundrechte und Artikel 3 des Grundgesetzes. Begleitend soll eine Petition die Aussage unterstützten. Details siehe in der Originalquelle.

Übrigens Norwegen ist diesen Schritt mit Hilfe eines neuen Gesetzes schon gegangen: https://ul-we.de/norwegen-kehrt-zum-bargeld-und-zum-analogen-leben-zurueck/

Quelle:
https://digitalcourage.de/blog/2024/rechtsgutachten-digitalzwang

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