EHS
Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).
Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.
Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.
Vollständige Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html
Erste gerichtliche Anerkennung von Elektrohypersensibilität in Frankreich
Zum ersten Mal wurde in Frankreich ein Mensch wegen Elektrohypersensibilität gerichtlich als Behinderter anerkannt. Wie er seinen Fall selbst schildert, kann man hier nachlesen.
Frankreich bringt Briefmarken mit Motiven von Elektrosensiblen heraus
Weitere Informationen auf der Internetseite unserer Freunde und Mitstreiter in Frankreich unter http://www.next-up.org/France/timbres.php.
1er résultat d’audience pour un être atteint d’EHS
Pour la première fois en France un être humain fût reconnu judiciairement deficient mortal a cause de EHS. Pour en être arrivé là, ces propres explications cliquez ici.
Wieder ein Mast weniger
Nach stark gehäuftem Auftreten von Krebserkrankungen im spanischen Dorf Benajarafe wird jetzt ein Sendemast entfernt. Mehr dazu unter
http://www.elektrosmognews.de/news/20120204_012912.html und
http://www.theolivepress.es/spain-news/2012/01/25/cancer-mast-finally-comes-down-in-spain/.
Flucht aus Deutschland
DNA Strasbourg, 03.01.2012, Region
http://www.dna.fr/edition-de-saint-louis-altkirch/2012/01/03/malade-des-ondes
Sundgau
Er lebt seit mehr als 15 Jahren draußen
Krank von den Wellen
Elektrohypersensibilität, EHS. Es geht um einen Menschen, den elektromagnetische Wellen krank machen, Matthias Moser.
Dieser 42-jährige Deutsche, ein ehemaliger Lehrer, lebt unter einer Plane in der Region Dannemarie, eine der letzten Gegenden, in denen die Strahlung für ihn auszuhalten ist.
Seine Geschichte ist ungewöhnlich und schwer nachprüfbar. Aber eines ist sicher: Matthias Moser hat 12 Jahre Qual in Deutschland hinter sich und schläft seit sieben Jahren draußen im Elsass, auf der Suche nach Zonen, die „weiß“ genannt werden, d.h. Umgebungen, die relativ verschont sind von elektromagnetischer Strahlung, die von Hochspannungsleitungen, Handy-Sendemasten und anderen Sendemasten von Radio und Fernsehen ausgeht. An dem Ort in Dannemarie, wo Matthias Moser seit einigen Monaten unter einer Plane schläft, ist diese kaum vorhanden.