Ulrich Weiner

Grenzwerte

Mobilfunkanbieter klagen gegen die Vergaberegeln von 5G

Die Politik fordert einen Ausbau der Mobilfunkversorgung auf 99% der Bevölkerung. Um dies zu erreichen, sind die Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G Lizenzen entsprechend verschärft worden. Dies bedeutet für die Telekommunikationskonzerne ein deutlich höheres Maß an Investitionen, welche diese auf keinen Fall leisten wollen. Dennoch möchten sie aber an dem Milliardengeschäft 5G teilhaben. So haben jetzt alle deutschen Anbieter Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht, um möglichst geringe Auflagen für den Aufbau von 5G zu erreichen.

Wie dies ausgehen wird, das wird die nächste Zeit zeigen. Wenn ich an meine eigenen Prozesse, z.B. mit der Krankenkasse denke, so hat dieser Prozess jedenfalls über 10 Jahre gedauert. Von dem her ist dies eine Möglichkeit für die Justiz, das Thema 5G so lange hinaus zu ziehen, bis diese Technik auf eine gesundheitliche Verträglichkeit überprüft ist. Zudem ist dann Zeit genug, den Industrieschwindel mit den Mobilfunkgrenzwerten, ähnlich wie beim Diesel, aufzudecken und die Verantwortlichen entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/

Es bleibt hier die Aufforderung an die Angehörigen der Justiz, insbesondere der angerufenen Gerichte und der Staatsanwaltschaften, dieses Thema genauestens zu untersuchen und damit ein sehr wichtiges Zeichen zu setzen. Gesundheitlich Betroffene gibt es schon Millionen und die vielen Todesfälle durch Krebs neben Sendeanlagen und Hirntumoren, siehe https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ sind dabei noch gar nicht mitgezählt. Hier ist die Gerichtsbarkeit des Rechtsstaates gefordert, welcher ohne Ansehen einer Person oder einer Firma, die Dinge bis ins Detail klärt, egal wie viele Jahre das evtl. braucht.

Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/unternehmen-klagen-politik-und-industrie-streiten-ueber-funkloch-gesetz-15969192/es-gibt-immer-noch-viele-15969303.html

Schweizer Grenzwerte für den Mobilfunk werden nicht auf das deutsche Niveau erhöht

Zum zweiten Mal hat das Schweizer Parlament eine breitangelegte Lobby-Kampagne zur Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte abgelehnt.

Ziel der Industrie war es, das geplante Ausbauvorhaben für die neuen 5G-Mobilfunknetze so einfach und kostengünstig wie möglich umzusetzen. Mit der Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage, werde der Aufbau neuer Mobilfunknetze komplexer und zeitaufwendiger, befürchten die Telekomunikationsunternehmen. Dennoch konnten sich diese trotz deutlicher Lobbyarbeit nicht durchsetzen und die gesundheitlichen Bedenken überwogen bei der Entscheidung. So spricht Umweltministerin Doris Leuthard davon, daß der Bundesrat “Risiken für die Gesundheit nicht leichtfertig in Kauf nehme und auf weitere Erkenntnisse zur Mobilfunkstrahlung warte, welche  die WHO gerade ermittelt.”

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 2011 die Mobilfunkstrahlung in die Liste der “krebserregenden Stoffe” aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das fast weltweit verbotenen Pflanzenschutzmittel DDT gestellt, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein

Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-Parlament-will-Grenzwerte-fuer-Mobilfunkmasten-nicht-erhoehen-3987862.html

Schweizer Ständerat lehnt Industrie-Grenzwerte ab

Eine sehr erfreuliche Nachricht erreicht uns heute aus der Schweiz: Der Ständerat hat mit knapper Mehrheit, den zuvor durch den Nationalrat eingebrachten Grenzwert, abgelehnt. Damit ist der Versuch der Industrie fehlgeschlagen, den rein auf eine thermische Sichtweise basierenden, Industriegrenzwert des Münchner ICNIRP-Vereins auch in der Schweiz einzuführen. Die Mobilfunkindustrie wurde nicht müde, direkt und durch ihr nahe stehende Politiker, damit zu werben, daß dieser Grenzwert für einen weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes unbedingt erforderlich sei.

Die Mobilfunkindustrie hatte sogar gedroht, daß es ohne diesen Grenwert bald zu Problemen in der Handyversorgung kommen  und sich die Schweiz vom “Fortschritt” abkoppeln würde. Ausserdem wären ohne die Grenzwerterhöhung  auch eine Menge an Arbeitsplätzen gefährdet. Natürlich ist dies weit von der Realität entfernt, aber dies ist eben die übliche Masche.

Was die Politiker des Ständerates aber am meisten überzeugt hat, waren die vielen Zuschriften von Betroffenen. Deren Not und die Wahrscheinlichkeit, daß es jeden Menschen, jederzeit selbst erwischen kann, hat die knappe Mehrheit bewirkt.

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=38826 und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rueckschlag-fuer-Ausbau-des-Schweizer-Mobilfunknetzes-3568005.html

Filmbeiträge: http://tp.srgssr.ch/p/portal?urn=urn%3Asrf%3Aais%3Avideo%3A79105732-9f38-4351-aa4e-d05a0cfedc4d&autoplay=true&legacy=true&width=640&height=360&playerType=

Situation in Deutschland: https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/

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