Ulrich Weiner

Grenzwerte

Internationaler Wissenschaftler-Appell zum Schutz vor Elektromagnetischen Feldern

194 Wissenschaftler aus 39 Ländern, Experten in der Untersuchung biologischer und gesundheitlicher Wirkungen nicht-ionisierender elektromagnetischer Felder, richten einen direkten Appell an die UNO und die WHO. Darin fordern sie beide Organisationen auf, sich in einem ihrer Forschungsprogramme mit den Gesundheits- und Umweltrisiken der steigenden Strahlenbelastung zu befassen, welche einen Großteil der Bevölkerung betrift.

Die Ergebnisse aktueller Forschungen an lebende Organismen zeigen eindeutige Schäden deutlich unterhalb der international und national geltenden Grenzwerte, was ein schnelles Handeln erfordert.

Die Wirkungen umfassen ein erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitsschädlicher Radikalen, genetische Schäden, Änderungen von Strukturen und Funktionen im Reproduktionssystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das Allgemeinbefinden des Menschen. Ähnliche Ergebnisse zeigen sich auch in der Tier und Pflanzenwelt.

Deutsche Übersetzung des Appells

Weitere Informationen in Englisch unter http://emfscientist.org/

Unsensible Mobilfunk-Anbieter: Wie die Industrie direkt die Politik manipuliert

In diesem Beitrag wird am Beispiel von Frankreich gezeigt, wie die Mobilfunkindustrie direkt, Messungen, Gutachten und Studien manipuliert. Zum Abschluss wird sogar gezeigt, wie Gesetzestexte von der Industrie geschrieben und den Parlamentariern untergeschoben werden. Wer denkt, dass das nur in Frankreich ein Problem ist, dem empfehle ich die Beiträge über Korruption https://ul-we.de/category/faq/korruption/ und die Entstehung der Deutschen Mobilfunkgrenzwerte unter https://ul-we.de/category/faq/grenzwerte/

Die Entstehung der 26. BImSchV und deren Entwicklung bis Heute

Es begann Ende der 1980er Jahre, als klar wurde, dass die bestehenden nationalen Funktelefonnetze B und C, im Rahmen der Europäisierung durch einen grenzüberschreitenden Mobilfunkstandard ersetzt werden sollten. Ziel war es, ohne einen Wechsel der Geräte und mit nur einer Rufnummer europaweit erreichbar zu sein. So entstand unter Federführung der Konzerne: Siemens, Motorola, Nokia, Ericsson und einiger europäischer Telekommunikationsunternehmen der Standard GSM (Global System for mobile Communications). Quellenempfehlung: Kurzvortrag Der digitale Mobilfunk – Wie alles begann – Erinnerungen an den 01.07.1992

Als klar wurde, dass mit dieser neuen Technik, die bisherigen ca. 700 Sendestandorte für das nahezu flächendeckende C-Netz nicht ausreichen würden, um eine annähernde Versorgung für GSM zu erreichen, wurde der Ruf nach der Politik laut, ein Gesetzeswerk zu schaffen, um einen “reibungslosen Aufbau neuer Sendeanlagen zu ermöglichen”. Für den ersten Ausbau eines Autotelefonnetzes mit Geräten zwischen 8 und 10 Watt Ausgangsleistung rechnete man mit ca. 3000 bis 3500 Sendeanlagen. Erstmalig in der deutschen Wirtschaftsgeschichte bekam die Telekom einen Wettbewerber. Der Konzern Mannesmann trat unter dem Namen D2 Mannesmann mit seinem eigenen GSM Mobilfunknetz auf den Telekommunikationsmarkt. Damit verdoppelte sich aber auch automatisch die Anzahl der notwendigen Mobilfunkbasisstationen.

Zu diesem Zweck wurde bereits zu Beginn in allen Gesetzesentwürfen für eine Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) das klare Ziel formuliert, dass eine „Zusammenarbeit“ aller zuständigen Behörden erreicht werden soll, um einen “ungehinderten Aufbau der Mobilfunknetze zu gewährleisten”. Davon betroffen sind z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit seiner vorgesetzten Behörde, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesministerium für Gesundheit, dem alle Gesundheitsämter unterstehen, welche bei Verdacht auf Mobilfunkschäden nicht untersuchen dürfen und natürlich das Bundesamt für Wirtschaft. Weitere Auswirkungen finden sich z.B. im Baurecht (Sendeanlagen unter 10 Meter Höhe sind genehmigungsfrei) etc. Dr. Klaus Trost vom Wissenschaftsladen Bonn, – ihm liegen diese Dokumente vor -, bringt es mit folgendem Zitat auf den Punkt: „Im Vorblatt der alten Verordnung aus dem Jahr 1996 war nicht der Schutz der Bevölkerung als Zielsetzung genannt, sondern ausdrücklich die Investitionssicherheit der Betreiber von elektromagnetischen Anlagen”, siehe http://www.wilabonn.de/de/de-home/17-pressemitteilungen/397-neue-verordnung-zu-esmog-schuetzt-investoren-mehr-als-buerger.html An dieser Stelle fragt man sich zurecht, wie kann das sein, ist der Staat und seine Behörden nicht zur Neutralität verpflichtet? Nun, die Antwort ist einfach und traurig zugleich: Die Bundesrepublik Deutschland ist durch ihre 14,5 %tige direkte und eine 17,4 %tige indirekte Beteiligung (über die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW)) bei der Deutschen Telekom von Anfang an selber kommerzieller Mobilfunkanbieter. Zudem durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) Betreiber eines TETRA-Digitalfunknetzes. Stand 2014 betreibt die Bundesrepublik Deutschland fünf unabhängige Mobilfunknetze und zudem ein fast flächendeckendes Radio- und Fernsehnetz mit über 80.000 Sendeanlagen.
An diesen Beispielen ist deutlich zu erkennen, dass von Anfang an die technische Machbarkeit einer flächendeckenden Mobilfunktechnik im Vordergrund stand und nicht der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine unheilige Allianz zwischen dem demokratisch nicht legitimierten privaten Verein „Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung e.V.“ kurz ICNIRP e.V. (dessen Mitglieder überwiegend aus der Industrie oder industrienahen Forschungseinrichtungen kommen und sich zudem gegenseitig ernennen), der Strahlenschutzkommission (SSK) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geschlossen. Um diese Ziele in das Gesetz zu bringen, entstand Personalgleichheit auf der Entscheidungsebene zwischen allen beteiligen Organisationen, welche sich in ihrer ursprünglichen Funktion gegenseitig kontrollieren und ergänzen sollten. Federführend war zu dieser Zeit Prof. Jürgen Bernhardt, der sowohl der ICNIRP, als auch der SSK vorstand und zudem im BfS für die Grenzwertfindung zuständig war. Er winkte die rein auf Erwärmung basierenden Grenzwerte der ICNIRP, ungeachtet aller zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studien, welche Effekte jenseits der Erwärmung des Zellgewebes fanden, durch. Auch fundierte Kritik internationaler Wissenschaftler wurde sowohl von Prof. Bernhardt, als auch von Seiten der Politik ignoriert. Selbst die Entscheidung der Neuseeländischen Regierung, aufgrund eines Gutachtens von Prof. Dr. Nil Cherry, die ICNIRP Grenzwerte zu verwerfen, beeindruckte die Deutsche Regierung nicht. Dabei wird die so genannte ICNIRP-Richtlinienkritik vom 31.01.2000 in internationalen Fachkreisen bis heute zitiert. Prof. Neil Cherry kommt in seiner 190-seitigen Auswertung diverser Studien zu dem Schluss: „Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Falls sie angenommen wird, verfehlt sie den öffentlichen Gesundheitsschutz von bekannten und aktuellen Wirkungen auf die Gesundheit… Es ist mehrfach bewiesen worden, dass die Herangehensweise der ICNIRP, die auf der thermischen Sicht basiert, bezüglich wissenschaftlicher Nachweise und Methodologie der Grenzwertsetzung zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinbevölkerung falsch ist.“ Siehe dazu https://ul-we.de/warum-werden-die-deutschen-grenzwerte-von-internationalen-wissenschaftler-als-ungeeignet-eingestuft/

Eine damals noch unbekannte Ministerin für Umwelt und Reaktorsicherheit, die sich als Physikerin wohl nicht in der Lage sah, die biologischen Wirkungen der damals bekannten Studien zu beurteilen, hat dieses Gesetz am 16.12.1996 unterschrieben und damit die Rechtsgültigkeit verliehen. Auch die spätere Rot-Grüne Regierung war nicht bereit, an diesem Gesetzeswerk zu rütteln, da die Industrie vor dem Aufbau der UMTS-Mobilfunknetze stand und mit massivem Stelenabbau gedroht hat, siehe dazu die ARD/SWR Dokumentation “Glaubenskrieg ums Handy” ab Minute 23:45.

Erst im Jahr 2013, aufgrund des anhaltenden Widerstandes gegen Mobilfunk- und TETRA-Sendeanlagen wurde eine Novellierung der 26. BImSchV angegangen, um dieses Gesetzeswerk aus den 1990er Jahren “den heutigen Gegebenheiten anzupassen“, so der Leittext. Damit sind wir wieder in der Gegenwart und ich möchte dazu den juristischen Aufsatz von Bernd Irmfried Budzinski, Verwaltungsrichter a. D. mit  dem Titel: Beim Elektro-Smog nichts Neues? zur gegenwärtigen Novellierung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung, erschienen in der NVwZ 07/2013,  sehr ans Herz legen. Er greift das Thema aus juristischer Sicht auf und bringt es sehr gut und mit vielen Quellen auf den Punkt.

Bis heute entscheidet ein kleines Gremium, welche Studien von der Bundesregierung als „wissenschaftlich“ eingestuft werden oder nicht. Die Deutungshoheit, welche Studien als relevant und welche als unbedeutend abgetan werden, liegt in deren Händen. Dabei hat auch die Entscheidung der WHO, des Europarates etc. bisher keine Auswirkungen auf die Deutsche Gesetzgebung gehabt. Ein Zeichen dieser Verstrickung ist bis heute noch darin zu erkennen, dass die ICNIRP ihren Sitz im Gebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz in Oberschleißheim bei München hat.

Aktueller Nachtrag vom 02.01.2019: Mittlerweile rügt die Monopolkommission die Verbindung des Staates zur Telekom und zur Bundesnetzagentur, da der Staat ja selber Mobilfunkbetreiber ist, siehe https://ul-we.de/monopolkommision-bestaetigt-interessenskonflikt-staat-ist-mobilfunkbetreiber-und-inhaber-der-bundesnetzagentur/

Zusammenfassendes Kurzvideo:
Der große 5G-Clou der Mobilfunkindustrie – Einführung und Ausbau ohne eine Gesundheitsprüfung
Der digitale Mobilfunk – Wie alles begann – Erinnerungen an den 01.07.1992

Weiterführende Links:
https://ul-we.de/category/faq/grenzwerte/
https://ul-we.de/category/faq/tetra/

Weiterführende wissenschaftliche Literatur:
Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft
Eine Dokumentation zur Deutschen Mobilfunk-Politik
Broschüre: Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen

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