Ulrich Weiner

Mobilfunk

Neue Mobilfunkbroschüre zu 5G – kostenfrei verfügbar

Die neuste Auflage der weit verbreiteten Broschüre “Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr” ist jetzt fertig und enthält auch einen wichtigen neuen Teil zu 5G. Sie zeichnet sich besonders durch das hervorragende Quellenverzeichnis aus, mit dem alle Aussagen genauestens überprüft werden können. Zudem ist sie kostenfrei verfügbar, da sie mit ehrenamtlichen Mitstreitern und Helfern produziert wird. Weitere Details dazu und die Bestelladresse, lassen sich aus der Broschüre entnehmen. Zum Download als PDF, siehe Link unten.

 

Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr – 5. überarbeitete Auflage mit aktuellem 5G-Sonderteil

Ahnungslos in die 5G-Falle – Komfort oder Katastrophe?



Im Vortrag angekündigte Quellen, um sich weiter vertiefen zu können:

Lebensgeschichte Kurzfassung: https://ul-we.de/uber-mich/
Kurzer Blick in das Leben im Wald:
https://ul-we.de/galileo-elektrosensibilitaet-was-steckt-hinter-dieser-krankheit/
Weitere Medienbeiträge: https://ul-we.de/category/beitrage-in-den-medien/

Vortrag “Was ist eigentlich Funk?“: https://ul-we.de/was-ist-eigentlich-funk/
Weitere aufgezeichnete Vorträge https://ul-we.de/category/faq/vortrage/

Beiträge über die Technik und Warnung von 5G: https://ul-we.de/dringende-warnung-vor-5g-von-hans-u-jakob-gigaherz-ch/ und über die Situation in China: https://ul-we.de/5g-in-china-wenn-der-staat-alles-sieht/

Weitere Informationen zu 5G: https://ul-we.de/category/faq/5g-nachfolger-von-lte-faq/

Mobilfunkanbieter klagen gegen die Vergaberegeln von 5G

Die Politik fordert einen Ausbau der Mobilfunkversorgung auf 99% der Bevölkerung. Um dies zu erreichen, sind die Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G Lizenzen entsprechend verschärft worden. Dies bedeutet für die Telekommunikationskonzerne ein deutlich höheres Maß an Investitionen, welche diese auf keinen Fall leisten wollen. Dennoch möchten sie aber an dem Milliardengeschäft 5G teilhaben. So haben jetzt alle deutschen Anbieter Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht, um möglichst geringe Auflagen für den Aufbau von 5G zu erreichen.

Wie dies ausgehen wird, das wird die nächste Zeit zeigen. Wenn ich an meine eigenen Prozesse, z.B. mit der Krankenkasse denke, so hat dieser Prozess jedenfalls über 10 Jahre gedauert. Von dem her ist dies eine Möglichkeit für die Justiz, das Thema 5G so lange hinaus zu ziehen, bis diese Technik auf eine gesundheitliche Verträglichkeit überprüft ist. Zudem ist dann Zeit genug, den Industrieschwindel mit den Mobilfunkgrenzwerten, ähnlich wie beim Diesel, aufzudecken und die Verantwortlichen entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/

Es bleibt hier die Aufforderung an die Angehörigen der Justiz, insbesondere der angerufenen Gerichte und der Staatsanwaltschaften, dieses Thema genauestens zu untersuchen und damit ein sehr wichtiges Zeichen zu setzen. Gesundheitlich Betroffene gibt es schon Millionen und die vielen Todesfälle durch Krebs neben Sendeanlagen und Hirntumoren, siehe https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ sind dabei noch gar nicht mitgezählt. Hier ist die Gerichtsbarkeit des Rechtsstaates gefordert, welcher ohne Ansehen einer Person oder einer Firma, die Dinge bis ins Detail klärt, egal wie viele Jahre das evtl. braucht.

Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/unternehmen-klagen-politik-und-industrie-streiten-ueber-funkloch-gesetz-15969192/es-gibt-immer-noch-viele-15969303.html

Monopolkommission bestätigt Interessenkonflikt: Staat ist Mobilfunkbetreiber und Inhaber der Bundesnetzagentur

Achim Wambach, der Chef der Monopolkommission, fordert den Rückzug des Bundes aus der Deutschen Telekom. Er befürchtet einen ernsthaften Interessenkonflikt, da der Bund bzw. die Bundesregierung zeitgleich die Funktion des Aktionärs und die des Aufsichtsorgans inne hält.

Gerade in Bezug auf die Versteigerung der 5G-Frequenzen kommt noch eine weitere Verknüpfung mit dem Bundeswirtschaftsministerium hinzu, welches die Aufsicht über die Bundesnetzagentur ausübt. Somit steht der Staat in einem ernsthaften Interessenkonflikt und er stellt laut die Frage nach der „Neutralität und Unabhängigkeit“? Was er allerdings bisher noch nicht beim Namen genannt hat, ist die Verknüpfung in Bezug auf die Grenzwertfestsetzung und die Erleichterungen bzw. Genehmigungsfreiheit bei den Baugenehmigungen für neue Sendeanlagen. Auch hier hat der Bund einen massiven Einfluss und schon sehr viele Behörden gleichgeschalten, um einen schnellen Netzausbau zu erreichen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/

Es besteht in keinem Punkt eine Neutralität, die BRD ist selber Mobilfunkbetreiber, erlässt die Gesetze bzw. Strahlenschutzvorschriften und genehmigt den Neubau von Sendeanlagen. Wird dieser Verstoß zur Anzeige gebracht, so wird das Justizministerium aktiv und verbietet den Staatsanwaltschaften zu ermitteln. Hier herrscht ein klares Monopol am Wohle des Volkes und an den Gründungsvätern des Grundgesetzes, vorbei. Wer hat den Mut dieses „Geklüngel“ zu durchbrechen und wieder eine funktionierende „Gewaltenteilung“ zu errichten?

Quelle:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/versteigerung-der-5g-frequenzen-chef-der-monopolkommission-fordert-rueckzug-des-bundes-aus-deutscher-telekom/23813844.html
https://www.welt.de/newsticker/news1/article186305756/Unternehmen-Monopolkommission-fordert-vor-5G-Versteigerung-Rueckzug-des-Bundes-aus-der-Telekom.html 
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17704591.html
http://kpkrause.de/2019/01/04/warum-merkel-bisher-davonkommt/

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