Ulrich Weiner

Weiteres Gerichtsurteil in Italien: Gehirntumor durch Handytelefonie

Erstaunlich, dass viele Deutsche Medien über das Urteil vom 11.04.2017 berichten, in dem Roberto Romeo vor Gericht bestätigt wurde, dass sein Gehirntumor durch die jahrelange Handynutzung entstanden ist. Allerdings wird verharmlosend davon gesprochen, dass dies der allererste Fall sei und zudem aufgrund „unsachgemäßer Verwendung“ passiert sei. Möchte da in Erinnerung rufen, dass der erste italienische Fall bereits im Jahr 2010 war und seit dem viele Klagen von Betroffenen gewonnen wurden, siehe: https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/ Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2011 aufgrund vieler Studien bzw. Urteile zu Gehirntumoren, die digitale Funktechnik in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das giftige Benzol oder das fast weltweit verbotenen Pflanzengift DDT gestellt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein

In anderen Ländern gab es schon einige Jahre vorher gewonnene Gerichtsprozesse z.B. in den USA: https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/ Ausserdem warnt dort eine 2016 veröffentlichte Studie der Gesundheitsbehörde vor Gehirntumoren: https://ul-we.de/forschung-der-us-gesundheitsbehoerde-bestaetigt-gehirntumore-durch-mobilfunkstrahlung/ Warnungen in diese Richtung gab es einige, auch bei uns. Möchte da an den ARD Beitrag von Report Mainz aus dem Jahr 2007 erinnern: https://ul-we.de/report-mainz-bei-anruf-hirntumor/

https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO

Aber was bedeutet jetzt „unsachgemäße Handhabung“? Der Frage bin ich nachgegangen und die Antwort findet sich in den Betriebsanleitungen der meisten Handys/Smartphones. Dort empfehlen die Hersteller einen Sicherheitsabstand beim Telefonieren, der bis zu einem Meter beträgt. Das Handy strahlt während des Telefonats extrem stark und da ist dieser „Sicherheitsabstand“ vorgeschrieben. Antworten, wie das in der Praxis funktionieren soll, gibt es von der Industrie bisher keine. Hintergrund ist das so genante Nahfeld, in dem bei einem Sender magnetische und elektrische Felder noch voneinander getrennt sind. Erst im „Fernfeld“ bilden sich dann elektromagnetische Wellen. Gut erklärt es Prof. Meyl in nachfolgendem Beitrag: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=DFdqaZLZbPE

So wird der Geschädigte Roberto Rome mit folgender Aussage zitiert: “Es gab keine Warnungen”, sagt der Kläger. “Niemand riet uns, das Telefon nicht zu nah an den Kopf zu halten, eine Freisprechanlage zu benutzen oder nur kurze Anrufe zu machen. Wir haben das Mobiltelefon für alle Zwecke benutzt.” Wie viele Millionen von Nutzern geht es genauso und da ist an die ständige Strahlung durch WhatsApp etc. noch gar nicht gedacht? Denke, dass wir in den nächsten Jahren einen weiteren Anstieg von Gehirntumoren haben werden. Die massiv gestiegenen Kopfschmerzen unter Jugendlichen ist schon ein erster massiver Hinweis: https://ul-we.de/aerztereport-2017-massive-zunahme-der-kopfschmerzen/

Eine sehr gute Zusammenfassung diverser Filmbeiträge zu diesem Thema haben die Mitstreiter von Funkwissen auf Youtube unter https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO zusammengestellt.

Weiter Infos unter https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/

Quellen:
http://de.euronews.com/2017/04/21/gerichtsurteil-zusammenhang-zwischen-handynutzung-und-tumorerkrankung und https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74283/Gehirntumor-Gericht-erkennt-Handystrahlung-als-Ursache-an

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