Uli
Keine Smartphones und Tablets in Kinderhand – Interview mit Prof. Dr. med. Dr. phil. Manfred Spitzer
Was ist die stärkste bzw. gefährlichste Strahlungsquelle?
Schweizer Grenzwerte für den Mobilfunk werden nicht auf das deutsche Niveau erhöht
Zum zweiten Mal hat das Schweizer Parlament eine breitangelegte Lobby-Kampagne zur Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte abgelehnt.
Ziel der Industrie war es, das geplante Ausbauvorhaben für die neuen 5G-Mobilfunknetze so einfach und kostengünstig wie möglich umzusetzen. Mit der Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage, werde der Aufbau neuer Mobilfunknetze komplexer und zeitaufwendiger, befürchten die Telekomunikationsunternehmen. Dennoch konnten sich diese trotz deutlicher Lobbyarbeit nicht durchsetzen und die gesundheitlichen Bedenken überwogen bei der Entscheidung. So spricht Umweltministerin Doris Leuthard davon, daß der Bundesrat “Risiken für die Gesundheit nicht leichtfertig in Kauf nehme und auf weitere Erkenntnisse zur Mobilfunkstrahlung warte, welche die WHO gerade ermittelt.”
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 2011 die Mobilfunkstrahlung in die Liste der “krebserregenden Stoffe” aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das fast weltweit verbotenen Pflanzenschutzmittel DDT gestellt, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein
Kultur-Porträt: Ulrich Weiner vom Mobilfunk-Freak zum Aufklärer
Französisches Gericht bestätigt absolutes Handyverbot im Straßenverkehr
Nach einem jüngsten Urteil von höchster Instanz, wird die Strenge des französischen Handyverbots weiter bestätigt. So ist jede Nutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets hinter einem Lenkrad, auch bei einem abgestellten Fahrzeug verboten. Erst wenn das Fahrzeug den Verkehr “verlassen hat,” z. B. wenn es in einem dafür ausgewiesenen Parkplatz zum Stehen kommt, ist ein Telefonat noch straffrei möglich. Jegliche andere Form, z. B. ein abgestellter Motor an einem Seitenstreifen etc, gilt noch als Telefonat im Straßenverkehr. Als einzige Ausnahme gilt das Anrufen von Rettungsdiensten und der Polizei bei einem Unfall, bzw. einem Notfall. Dies muß aber im Einzelfall genau nachgewiesen werden.
Es drohen Strafen ab 135 Euro, 3 Punkte und ein Fahrverbot bis zu drei Jahren.
Beispielhaft, wie die Französische Gesetzgebung und die Justiz der Vielzahl von Unfällen mit steigenden Verkehrstoten, als Folge der Nutzung diverser elektronischen Kommunikationstechniken, durchgreift. In allen Ländern steigt diese Zahl weiter an, siehe https://ul-we.de/category/faq/blut-am-handysmartphone/
Neun von zehn Autofahrern geben offen zu, daß sie während der Fahrt eines dieser Geräte benutzen, die Folgen sind entsprechend. Im europäischen Vergleich liegt Holland mit Strafen um 230 Euro an erster Stelle und die Türkei mit 20 Euro am unteren Ende. Deutschland ist mit 60 Euro auch im unteren Feld vertreten.
Wann greift die Bundesregierung in dieser Sache durch und schützt alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kinder und alte Menschen, welche durch abgelenkte Autofahrer am meisten gefährdet sind?
Quellen:
http://de.engadget.com/2018/02/06/frankreich-superstriktes-handy-verbot-hinterm-steuer-bestatigt/
http://winfuture.de/news,101810.html
http://www.lefigaro.fr/actualite-france/2018/02/02/01016-20180202ARTFIG00249-le-telephone-en-voiture-est-interdit-meme-a-l-arret.php