Gerichtsurteile
Unterdrückung kritischer Mobilfunkforschung – Klaus Scheidsteger
Seit über 30 Jahren beobachtet der ehemalige WDR Journalist Klaus Scheidsteger die Mobilfunkforschung und dokumentiert in mehreren Filmbeiträgen die Einflussnahme von Wirtschaft und Politik auf die Wissenschaftler.
Zudem ein gezieltes Unterwandern der mobilfunkkritischen Bewegung durch industrienahe Kräfte, welche seit Jahren bemüht sind eine engagierte Gegenbewegung durch implementierte Spaltung und Verleumdungen zu verhindern. Eine bekannte Taktik, die Whistleblower bestätigen: https://www.kla.tv/19282
Weitere Quellen:
“Als die Medien noch die Wahrheit sagen durften”
www.funkwissen.de
Rechtsgutachten bestätigt Recht auf ein “analoges Leben”
Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat ein Gutachten erarbeitet, was ein Grundrecht auf ein “analoges” Leben ohne einen Zwang zur Nutzung von digitalen Geräten bestätigt.
Sie sehen darin einen klaren Bezug auf die Europäischen Grundrechte und Artikel 3 des Grundgesetzes. Begleitend soll eine Petition die Aussage unterstützten. Details siehe in der Originalquelle.
Übrigens Norwegen ist diesen Schritt mit Hilfe eines neuen Gesetzes schon gegangen: https://ul-we.de/norwegen-kehrt-zum-bargeld-und-zum-analogen-leben-zurueck/
Quelle:
https://digitalcourage.de/blog/2024/rechtsgutachten-digitalzwang
Neue Gerichtsurteile – Ausweg aus dem Rundfunkzwangsbeitrag ehemals “GEZ”
Die Dauerbestrahlung des “öffentlich rechtlichen Rundfunks” mit seinen fast flächendeckenden Sendern trägt nach dem Mobilfunk, erheblich zur gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung bei.
Dabei ist die Aussendung z.B. des digitalen Fernsehen (DVB-T) nicht wirtschaftlich und nur durch die Zwangsgebühren finanzierbar. Die Schweiz hat hier bereits Konsequenzen gezogen und diese Übertragungsart eingestellt, https://ul-we.de/schweiz-schaltet-das-digitale-fernsehen-dvb-t-endgueltig-ab/
Um hier weiter Druck auf die Verantwortlichen aufzubauen, ist es wichtig, daß einfach weniger Geld zur Verfügung steht. Musterurteile mit praktischen Details wie man hier vorgehen kann und man sich vor einer Zwangsvollstreckung schützt, siehe www.keinrundfunkbeitragmehr.de und Details in nachfolgendem Interview:
Übrigens Frankreich hat bereits den Rundfunkbeitrag abgeschafft, siehe https://ul-we.de/frankreich-schafft-den-rundfunkbeitrag-ab/
Urteil: Mieter darf “Smart-Home” Anwendungen ablehnen
Wieder ein sehr wichtiges Urteil, was das Recht auf ein “analoges Leben” stärkt: Im konkreten Fall hat ein Vermieter seine Wohnungen “modernisiert” und eine Klingelanlage eingebaut, welche nur noch per Smartphone oder einen PC betrieben werden kann. Ein Mieter hat dagegen mit der Begründung geklagt, daß damit die Wohnung nicht mehr im “mietvertraglich vereinbarten Zustand” nach § 535 BGB ist und er bekam Recht. Entscheident ist der Zustand der Wohnung bei Abschluß des Mietvertrages. So schließt das Gericht auch die Möglichkeit aus, daß der Mieter sich die passenden Geräte hätte kaufen können.
Es ist heut zu Tage also sehr entscheident, in welchem “elektronischen” Zustand man eine Wohnung mietet und diesen Bestand im Fall des Falles auch verteidigt. Aus Sicht der Vermieter, stellt eine Umstellung auf “Smart-Home” Komponenten ein Investitions- und Haftungsrisiko, gerade im Hinblick auf mögliche Hackerangriffe und den Datenschutz dar.
Urteil:
Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, Urteil Az. 202 C 105/22
https://openjur.de/u/2459759.html
Bundesverfassungsgericht verbietet erneut die Vorratsdatenspeicherung
Zum wiederholten Male entscheidet das Bundesverfassungsgericht, daß eine Vorratsdatenspeicherung der Bürger in Deutschland nicht zulässig ist. Das Gleiche hat ebenfalls schon der Europäische Gerichtshof entschieden. Dennoch versucht eine Regierung nach der anderen, das immer wieder einzuführen, siehe https://ul-we.de/bestandsdatenspeicherung-die-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/ und https://ul-we.de/europaeischer-gerichtshof-erklaert-gesetz-zur-voratsdatenspeicherung-fuer-ungueltig/
Besonders während der Corona-Einschränkungen haben wir gesehen, was passiert, wenn diese Daten auf staatliche Anweisung z.B. an das Robert Koch Institut (RKI) und bei Menschenansammlungen direkt an die Polizei weitergegeben wurde, siehe https://ul-we.de/robert-koch-institut-rki-ueberwacht-handy-und-smartphonedaten/ Das sind erste deutliche Anzeichen eines Überwachungsstaates und wo das hinführen kann, wenn wir uns nicht schon bei den beginnenden ersten Schritten wehren, zeigt China. Details dazu: https://ul-we.de/deutsche-bildungsministerium-erwaegt-ein-sozialpunktesystem-vorbild-china/