Gerichtsurteile
TETRA: Funk ohne Rettung?
Richter a.D. Budzinski beschreibt in diesem juristischen Aufsatz deutlich die Diskrepanz zwischen einer Verpflichtung des Dienstherren zur Nutzung von Funktechnik und die Haftung bei gesundheitlichen Schäden am Beispiel des digitalen Behördenfunks TETRA und der geschädigten Radarsoldaten von NVA und Bundeswehr.
Erneutes Gerichtsurteil in Italien: Zusammenhang zwischen Gehirntumor und Handy bestätigt
Nachdem bereits im Jahr 2010 ein Urteil des Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) für Schlagzeilen gesorgt hat, siehe https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/, legt jetzt das höchste Gericht in Rom nach und bestätigt den Zusammenhang zwischen Gehirntumor und häufiger Handynutzung. Eine Pressemeldung dazu ist unter http://www.tt.com/Nachrichten/5579438-2/handy-f%C3%BCr-tumor-verantwortlich-gericht-in-rom-sorgt-f%C3%BCr-aufsehen.csp erschienen. Interessant dabei ist, daß ähnliche Urteile bereits im Jahr 2006 in den USA gefällt wurden, siehe https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/
Gerichtsurteil: Kein Funkmast im Naturschutzgebiet
Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in seiner Urteilsbegründung schreibt, ist den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes mehr Gewicht zu geben, als den wirtschaftlichen Interessen eines bis in jeden Winkel verfügbaren Mobilfunknetzes. Im konkreten Fall wollte die Deutsche Funkturm GmbH, ein Tochterunternehmen der Telekom, im Naturschutzgebiet Siebengebirge, einen 45-Meter hohen Funkmast errichten. Konkret schreiben die Richter: „Das Siebengebirge ist wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt wird auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke werden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.“ Diese Entscheidung wird als wegweisend und eine Änderung der allgemeinen pro Mobilfunk Rechtssprechung angesehen. Es macht Mut auch in anderen schützbedürftigen Gebieten, gegen den Bau neuer Funkmasten zu klagen.
Quelle: Az.: 8 A 104/10
Abschirmung von Elektrosmog steuerlich absetzbar
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).
Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.
Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.
Vollständige Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html
Radarsoldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA) werden endlich entschädigt
Gegen Radio Vatikan sind weitere Klagen eingereicht worden
Nach dem Tod eines sechsjährigen Kindes an Leukämie und einer 26 jährigen Frau in der Nähe des Senders von Radio Vatikan, hat die Vereinigung “Kinder ohne Wellen” erneut zwei Klagen eingereicht. Bereits im vergangen Jahr waren sie gegen Radio Vatikan erfolgreich und konnten einen Zusammenhang zwischen dem Sender und den häufigen Krebserkrankungen in der Umgebung nachweisen. Zu finden unter https://ul-we.de/experte-sender-von-radio-vatikan-an-krebs-schuld/. Im aktuellen Fall bestätigt sogar der Vatikan die eingereichten Klagen, siehe http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/articolo.asp?c=494594.