Ulrich Weiner

Grenzwerte

Italienische Ministerien werden mit Klagen gegen Mobilfunk überzogen

Innocente Marcolini ist der erste Europäer, welcher über mehrere Gerichtsinstanzen hinweg beweisen konnte, dass sein Gehirntumor auf eine langjährige Nutzung von Handy- und Schnurlostelefone zurückzuführen ist. Er ergreift jetzt die Initiative und hat zusammen mit dem Verein gegen Elektrosmog (A.P.P.L.E.) mehrere Klagen gegen italienische Ministerien eingereicht. Hintergrund ist, dass diese trotz der bewiesenen Tatsache der Gehirntumorbildung, bisher nicht die Bevölkerung gewarnt und ein Handyverbot für Kinder- und Jugendliche eingeführt haben.

Ein persönliches Interview mit ihm gibt es in dem Dokumentationsfilm „Mobilfunk, die verschwiegenen Gefahr“. Mehr juristische Datails zu seinem Urteil unter:  https://ul-we.de/erneutes-urteil-zusammenhang-zwischen-tumor-und-handy-bestatigt/

Das erste Urteil, wo eine Amerikanerin beweisen konnte, dass ihr Hirntumor von langjähriger Handynutzung kam, ist im Film „Der Handykrieg“ dokumentiert.

Die italienische Originalmeldung ist unter http://www.oggi.it/attualita/notizie/2014/03/21/cellulari-e-tumori-governo-denunciato-non-fa-prevenzione/

zu finden.

Schweizer Rückversicherer Swiss Re stuft Elektromagnetische Felder als hohes Risiko für die Allgemeinbevölkerung ein

Seit Jahren ist bekannt, daß keine Versicherung der Welt einen Mobilfunknetzbetreiber oder einen Handyhersteller wegen gesundheitlichen Schäden, welche durch ihre Produkte entstehen, versichert. Aktuelle stuft jetzt auch der Schweizer Rückversicherer Swiss RE, in seinem “Sonar-Report” die unvorhersehbaren Folgen der Elektromagnetischen Felder als „hoch“ ein. Dabei wird explizit auf die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hingewiesen, welche bereits im Jahr 2011 Funkstrahlung in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen hat. Demnach wird von internationalen Versicherungskonzernen, das Risiko der Mobilfunkstrahlung auf das gleiche Niveau wie z.B. radioaktive Strahlung gestellt. Auch kein Betreiber von Atomkraftwerken kann die gesundheitliche Folgen seiner Technik versichern. Schon eine interessante Konstellation, bedenkt man dabei, dass kein Fahrzeug und sei es nur ein kleiner Anhänger, in den Straßenverkehr gebracht werden darf, wenn dafür keine rechtsgültige Versicherung vorliegt. Wieso dürfen dann Großkonzerne Techniken betreiben, die in der Lage sind ganze Völker zu schädigen, ohne dass der einzelne Betroffene je eine Möglichkeit hat seinen entstandenen Schaden erstatten zu bekommen? Denn eines ist klar, bei den Rechtsformen AG, GmbH & Co. KG etc. ist das vorhandene Eigenkapital schnell aufgebraucht und die Firmen melden im Schadensfall Konkurs an.
https://ul-we.de/marz-2004-swr-bw-versicherungen-ziehen-sich-zuruck/

http://media.swissre.com/documents/SONAR_+Emerging_risk_insights_from_Swiss_Re.pdf

https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/

Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk: Warum wir zum Schutz der Kinder tätig werden müssen

Übersetzung einer Schrift von MobileWise:

Angelsächsische Wissenschaftler und Ärzte, die sich in der Vereinigung MobileWise zusammengeschlossen haben, stellen in ihrer Schrift fest, „dass bis heute mehr als 200 wissenschaftlich begutachtete Studien veröffentlicht worden sind, die auf einen Zusammenhang zwischen langfristiger Handynutzung und ernsthaften Gesundheitsschäden hindeuten“. Sie folgern, dass es vor diesem Hintergrund keine Alternative zu schnellen Maßnahmen der Aufklärung und Vorsorge gibt.
ISBN 978-3-9812598-5-8 / 64 Seiten /

Broschüre: Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk: Warum wir zum Schutz der Kinder tätig werden müssen.

Eine Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

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