Ulrich Weiner

Absolutes Handyverbot an Frankreichs Schulen

Die französische Regierung will ab dem kommenden Schuljahr alle Handys und Smartphones aus den Grund- und Mittelschulen verbannen. Eine gesetzliche Regelung dazu wird im Moment ausgearbeitet.

Wer mit 15 Jahren in die Mittelstufe wechselt, soll sein Smartphone aber wieder benutzen dürfen.

Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte schon im Wahlkampf angekündigt, Smartphones an den Schulen zu verbieten. Bildungsminister Jean-Michel Blanquer, setzt dies jetzt um und begründet das geplante Gesetz mit Studien zur Gesundheit.

Lehrer und Elternverbände sind skeptisch, wie das Handyverbot durchgesetzt werden soll. Besonders die Smartphonesucht unter Kindern und Jugendlichen ist so weit fortgeschritten, daß sich kaum einer vorstellen kann, wie ein Leben ohne diese Geräte überhaupt möglich ist. Wie bei anderen Suchtmitteln, hilft auch hier nur der absolute Verzicht, um davon wieder frei zu werden. Es wird derzeit noch an den Modalitäten des Gesetzes gearbeitet.

Die Frage stellt sich, ob man dieser Sucht vielleicht von Grund auf beikommen kann, wenn gesetzlich geregelt würde, dass Kinder und Jugendliche generell keine Handys nutzen dürfen. Ähnlich wie es bei Alkohol und Zigaretten auch der Fall ist. Es bleibt sehr spannend, wie die Regierungen mit dieser, bisher ungebremsten Sucht, umgehen werden.

Weitere Infos zum Thema Smartphonesucht unter: https://ul-we.de/category/faq/smartphonesucht/

Quelle: https://rtlnext.rtl.de/cms/absolutes-handyverbot-an-frankreichs-schulen-bis-zur-mittelstufe-geplant-4137258.html

Schweizer Grenzwerte für den Mobilfunk werden nicht auf das deutsche Niveau erhöht

Zum zweiten Mal hat das Schweizer Parlament eine breitangelegte Lobby-Kampagne zur Erhöhung der Mobilfunkgrenzwerte abgelehnt.

Ziel der Industrie war es, das geplante Ausbauvorhaben für die neuen 5G-Mobilfunknetze so einfach und kostengünstig wie möglich umzusetzen. Mit der Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage, werde der Aufbau neuer Mobilfunknetze komplexer und zeitaufwendiger, befürchten die Telekomunikationsunternehmen. Dennoch konnten sich diese trotz deutlicher Lobbyarbeit nicht durchsetzen und die gesundheitlichen Bedenken überwogen bei der Entscheidung. So spricht Umweltministerin Doris Leuthard davon, daß der Bundesrat “Risiken für die Gesundheit nicht leichtfertig in Kauf nehme und auf weitere Erkenntnisse zur Mobilfunkstrahlung warte, welche  die WHO gerade ermittelt.”

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 2011 die Mobilfunkstrahlung in die Liste der “krebserregenden Stoffe” aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das fast weltweit verbotenen Pflanzenschutzmittel DDT gestellt, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein

Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-Parlament-will-Grenzwerte-fuer-Mobilfunkmasten-nicht-erhoehen-3987862.html

Französisches Gericht bestätigt absolutes Handyverbot im Straßenverkehr

Nach einem jüngsten Urteil von höchster Instanz, wird die Strenge des französischen Handyverbots weiter bestätigt. So ist jede Nutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets hinter einem Lenkrad, auch bei einem abgestellten Fahrzeug verboten. Erst wenn das Fahrzeug den Verkehr “verlassen hat,” z. B. wenn es in einem dafür ausgewiesenen Parkplatz zum Stehen kommt, ist ein Telefonat noch straffrei möglich. Jegliche andere Form, z. B. ein abgestellter Motor an einem Seitenstreifen etc,  gilt noch als Telefonat im Straßenverkehr. Als einzige Ausnahme gilt das Anrufen von Rettungsdiensten und der Polizei bei einem Unfall, bzw. einem Notfall. Dies muß aber im Einzelfall genau nachgewiesen werden.

Es drohen Strafen ab 135 Euro, 3 Punkte und ein Fahrverbot bis zu drei Jahren.

Beispielhaft, wie die Französische Gesetzgebung und die Justiz der Vielzahl von Unfällen mit steigenden Verkehrstoten, als Folge der Nutzung diverser elektronischen Kommunikationstechniken, durchgreift. In allen Ländern steigt diese Zahl weiter an, siehe https://ul-we.de/category/faq/blut-am-handysmartphone/ 

Neun von zehn Autofahrern geben offen zu, daß sie während der Fahrt eines dieser Geräte benutzen, die Folgen sind entsprechend. Im europäischen Vergleich liegt Holland mit Strafen um 230 Euro an erster Stelle und die Türkei mit 20 Euro am unteren Ende. Deutschland ist mit 60 Euro auch im unteren Feld vertreten.

Wann greift die Bundesregierung in dieser Sache durch und schützt alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kinder und alte Menschen, welche durch abgelenkte Autofahrer am meisten gefährdet sind?

Quellen:
http://de.engadget.com/2018/02/06/frankreich-superstriktes-handy-verbot-hinterm-steuer-bestatigt/
http://winfuture.de/news,101810.html
http://www.lefigaro.fr/actualite-france/2018/02/02/01016-20180202ARTFIG00249-le-telephone-en-voiture-est-interdit-meme-a-l-arret.php

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