Ulrich Weiner

“SMART-Home” – Versteckter W-LAN in einem Kochtopf

Mit Hilfe des E-SMOG-Spions bin ich wieder mal unterwegs durch verschiedene Häuser. Immer bemüht die Ursachen für den hohen Krankenstand, den Konzentration- und Kräfteverlust und den Schlafmangel bei den Menschen vor Ort zu finden. Heute ist es ein Kochtopf mit einem eingebauten W-LAN Sender, aber seht selbst…

Weitere Informationen zum E-SMOG-Spion sind unter https://ul-we.de/e-smog-spion-fuer-die-neuen-5g-frequenzen/

Onlinekongress: Partnerschaft im Flow – Vom Alltagsfrust zur Liebeslust

Kurzhinweis auf den Online-Kongress „Partnerschaft im Flow – Vom Alltagsfrust zur Liebeslust“ . Auch dort findet das Thema „Strahlung durch W-LAN und Smartphone“ einen wichtigen Raum. Hat diese Technologie doch mehr Einfluss auf die Menschen, als vielen bewusst ist?

Die Liveinterviews sind kostenfrei. Eingeladen sind interessante Referenten. Es gilt wie immer der bewährte Grundsatz: “Prüfet und das Gute behaltet”

Neue Gerichtsurteile – Ausweg aus dem Rundfunkzwangsbeitrag ehemals “GEZ”

Die Dauerbestrahlung des “öffentlich rechtlichen Rundfunks” mit seinen fast flächendeckenden Sendern trägt nach dem Mobilfunk, erheblich zur gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung bei.

Dabei ist die Aussendung z.B. des digitalen Fernsehen (DVB-T) nicht wirtschaftlich und nur durch die Zwangsgebühren finanzierbar. Die Schweiz hat hier bereits Konsequenzen gezogen und diese Übertragungsart eingestellt, https://ul-we.de/schweiz-schaltet-das-digitale-fernsehen-dvb-t-endgueltig-ab/

Um hier weiter Druck auf die Verantwortlichen aufzubauen, ist es wichtig, daß einfach weniger Geld zur Verfügung steht. Musterurteile mit praktischen Details wie man hier vorgehen kann und man sich vor einer Zwangsvollstreckung schützt, siehe www.keinrundfunkbeitragmehr.de und Details in nachfolgendem Interview:

Übrigens Frankreich hat bereits den Rundfunkbeitrag abgeschafft, siehe https://ul-we.de/frankreich-schafft-den-rundfunkbeitrag-ab/

Urteil: Mieter darf “Smart-Home” Anwendungen ablehnen

Wieder ein sehr wichtiges Urteil, was das Recht auf ein “analoges Leben” stärkt: Im konkreten Fall hat ein Vermieter seine Wohnungen “modernisiert” und eine Klingelanlage eingebaut, welche nur noch per Smartphone oder einen PC betrieben werden kann. Ein Mieter hat dagegen mit der Begründung geklagt, daß damit die Wohnung nicht mehr im “mietvertraglich vereinbarten Zustand” nach § 535 BGB ist und er bekam Recht. Entscheident ist der Zustand der Wohnung bei Abschluß des Mietvertrages. So schließt das Gericht auch die Möglichkeit aus, daß der Mieter sich die passenden Geräte hätte kaufen können.

Es ist heut zu Tage also sehr entscheident, in welchem “elektronischen” Zustand man eine Wohnung mietet und diesen Bestand im Fall des Falles auch verteidigt. Aus Sicht der Vermieter, stellt eine Umstellung auf “Smart-Home” Komponenten ein Investitions- und Haftungsrisiko, gerade im Hinblick auf mögliche Hackerangriffe und den Datenschutz dar.

Urteil:
Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, Urteil Az. 202 C 105/22
https://openjur.de/u/2459759.html

Das kann jeder tun: Abgeschirmte Stromkabel und Smartphone auf “strahlungsfrei” umstellen

Wie wichtig es ist auch die Stromleitungen abzuschirmen, zeigt dieses Video: https://ul-we.de/strahlende-holzwaende-durch-niederfrequenten-wechselstrom-mit-50-hz/ Details mit weiteren Tips und die Bezugsquellen mit Rabattcodes sind unter https://ul-we.de/empfehlungen/

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