Ulrich Weiner

Funkloch

Bundesnetzagentur will auf nächste Frequenzversteigerung verzichten, dafür aber ein weiteres Schließen der Funklöcher beschleunigen

Was bei dieser Meldung besonders heraus sticht, ist die Tatsache, daß alle Mobilfunkverbindungen die unter 100 Mbit/s liegen, als “Funkloch” zählen. Um dies nahezu flächendeckend zu erreichen, sollen die Mobilfunkbetreiber anstelle weiterer Milliarden für die Frequenzen, ihr Geld lieber in den Netzausbau investieren.

Das mag mit kaufmännischer Betrachtungsweise sinnvoll erscheinen, aber was sind die wahren Absichten? Für welchen Zweck werden diese hohen Geschwindigkeiten überhaupt gebraucht?

Mit einem Bruchteil dieser Bandbreite lassen sich problemlos alle Arbeiten im Internet erledigen. Geht es hier vielleicht mehr um eine flächendeckende Überwachung, jedes Smartphonenutzers? Z.B. um das Zuschalten aller Gerätekameras in bester Qualität an jedem beliebigen Ort? Ebenso um den Aufbau des “Internet der Dinge (IoT)” und die Vernetzung von alle beweglichen und unbeweglichen Gegenständen? Was hat der Staat hier wirklich vor, denn bisher ging es ihm noch nie um den Komfort und die Sicherheit jedes einzelnen?

Weitere Gedanken dazu im Kurzvortrag: “Was haben die wirklich vor?”unter https://ul-we.de/digitalisierung-und-5g-was-ist-im-hintergrund-wirklich-geplant/

Quelle:
https://www.telecom-handel.de/consumer-communications/bundesnetzagentur/netzagentur-milliardenschwere-mobilfunk-auktion-verzichten-2884791.html

Was bedeutet “Nationales Roaming” und was steckt dahinter?

Um Kosten zu sparen, versucht die Mobilfunkindustrie immer mehr Funktürme gemeinsam zu nutzen. Dabei hat aber jeder Anbieter seine eigene Sendeanlage dort montiert. Eine Steigerung ist es, sogar eine Sendeanlage gemeinsam zu nutzen – dies nennt sich “Nationales Roaming”.

Auf den ersten Blick denken viele, daß sich so die Strahlung reduzieren ließe, das ist aber ein Trugschluss, denn so muß eine Anlage die gleiche Menge an Nutzern (Smartphones, Handys etc.) versorgen und hat dadurch die gleiche Kapazität (+ Bandbreite) und damit auch die gleichen Funk-Emissionen wie die anderen drei zusammen. Lediglich die Kosten lassen sich für Mobilfunkanbieter senken und somit weitere Funklöcher preiswert schließen.


Weitere Quellen:
https://www.pressebox.de/inaktiv/bundesnetzagentur-fuer-elektrizitaet-gas-telekommunikation-post-und-eisenbahnen/Verstaerkte-Zusammenarbeit-beim-Netzausbau-in-Grauen-Flecke/boxid/1040436

Mobilfunkanbieter klagen gegen die Vergaberegeln von 5G

Die Politik fordert einen Ausbau der Mobilfunkversorgung auf 99% der Bevölkerung. Um dies zu erreichen, sind die Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G Lizenzen entsprechend verschärft worden. Dies bedeutet für die Telekommunikationskonzerne ein deutlich höheres Maß an Investitionen, welche diese auf keinen Fall leisten wollen. Dennoch möchten sie aber an dem Milliardengeschäft 5G teilhaben. So haben jetzt alle deutschen Anbieter Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht, um möglichst geringe Auflagen für den Aufbau von 5G zu erreichen.

Wie dies ausgehen wird, das wird die nächste Zeit zeigen. Wenn ich an meine eigenen Prozesse, z.B. mit der Krankenkasse denke, so hat dieser Prozess jedenfalls über 10 Jahre gedauert. Von dem her ist dies eine Möglichkeit für die Justiz, das Thema 5G so lange hinaus zu ziehen, bis diese Technik auf eine gesundheitliche Verträglichkeit überprüft ist. Zudem ist dann Zeit genug, den Industrieschwindel mit den Mobilfunkgrenzwerten, ähnlich wie beim Diesel, aufzudecken und die Verantwortlichen entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, siehe https://ul-we.de/die-entstehung-der-26-bimschv-und-deren-entwicklung-bis-in-die-gegenwart/

Es bleibt hier die Aufforderung an die Angehörigen der Justiz, insbesondere der angerufenen Gerichte und der Staatsanwaltschaften, dieses Thema genauestens zu untersuchen und damit ein sehr wichtiges Zeichen zu setzen. Gesundheitlich Betroffene gibt es schon Millionen und die vielen Todesfälle durch Krebs neben Sendeanlagen und Hirntumoren, siehe https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ sind dabei noch gar nicht mitgezählt. Hier ist die Gerichtsbarkeit des Rechtsstaates gefordert, welcher ohne Ansehen einer Person oder einer Firma, die Dinge bis ins Detail klärt, egal wie viele Jahre das evtl. braucht.

Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/unternehmen-klagen-politik-und-industrie-streiten-ueber-funkloch-gesetz-15969192/es-gibt-immer-noch-viele-15969303.html

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