Urteil
Urteil: Mieter darf “Smart-Home” Anwendungen ablehnen
Wieder ein sehr wichtiges Urteil, was das Recht auf ein “analoges Leben” stärkt: Im konkreten Fall hat ein Vermieter seine Wohnungen “modernisiert” und eine Klingelanlage eingebaut, welche nur noch per Smartphone oder einen PC betrieben werden kann. Ein Mieter hat dagegen mit der Begründung geklagt, daß damit die Wohnung nicht mehr im “mietvertraglich vereinbarten Zustand” nach § 535 BGB ist und er bekam Recht. Entscheident ist der Zustand der Wohnung bei Abschluß des Mietvertrages. So schließt das Gericht auch die Möglichkeit aus, daß der Mieter sich die passenden Geräte hätte kaufen können.
Es ist heut zu Tage also sehr entscheident, in welchem “elektronischen” Zustand man eine Wohnung mietet und diesen Bestand im Fall des Falles auch verteidigt. Aus Sicht der Vermieter, stellt eine Umstellung auf “Smart-Home” Komponenten ein Investitions- und Haftungsrisiko, gerade im Hinblick auf mögliche Hackerangriffe und den Datenschutz dar.
Urteil:
Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, Urteil Az. 202 C 105/22
https://openjur.de/u/2459759.html
Bundesverfassungsgericht verbietet erneut die Vorratsdatenspeicherung
Zum wiederholten Male entscheidet das Bundesverfassungsgericht, daß eine Vorratsdatenspeicherung der Bürger in Deutschland nicht zulässig ist. Das Gleiche hat ebenfalls schon der Europäische Gerichtshof entschieden. Dennoch versucht eine Regierung nach der anderen, das immer wieder einzuführen, siehe https://ul-we.de/bestandsdatenspeicherung-die-vorratsdatenspeicherung-durch-die-hintertur/ und https://ul-we.de/europaeischer-gerichtshof-erklaert-gesetz-zur-voratsdatenspeicherung-fuer-ungueltig/
Besonders während der Corona-Einschränkungen haben wir gesehen, was passiert, wenn diese Daten auf staatliche Anweisung z.B. an das Robert Koch Institut (RKI) und bei Menschenansammlungen direkt an die Polizei weitergegeben wurde, siehe https://ul-we.de/robert-koch-institut-rki-ueberwacht-handy-und-smartphonedaten/ Das sind erste deutliche Anzeichen eines Überwachungsstaates und wo das hinführen kann, wenn wir uns nicht schon bei den beginnenden ersten Schritten wehren, zeigt China. Details dazu: https://ul-we.de/deutsche-bildungsministerium-erwaegt-ein-sozialpunktesystem-vorbild-china/
Französisches Gericht verfügt Senderabschaltung – Kühe leiden unter Mikrowellenstrahlung
Ein französisches Gericht hat jetzt eine “Abschaltung”, über eine 4G-Sendeanlage verhängt, nachdem die umliegenden Landwirte wegen Auffälligkeiten bei Ihren Kühen geklagt haben. Im konkreten Fall ging die Milchleistung erheblich zurück, zudem nahmen die Tiere sichtbar ab, sodass ein Landwirt von “nur noch Haut und Knochen” spricht. Jetzt soll die Sendeanlagen 2 Monate außer Betrieb bleiben, um zu sehen, wie sich die Kühe während dieser Zeit verhalten und ob eine Besserung eintritt.
Das ist sehr erfreulich, denn bisher hat noch kein Gericht sich getraut eine Sendeanlage, wegen Verdacht auf Tierschädigung abzuschalten. Die Mobilfunkbetreiber haben immer versucht einen solchen Versuch – “Sender an” – “Sender aus” – “Sender wieder an” – zu verhindern. Denn mit einem Vorher- und Nachher Versuch lassen sich die Zusammenhänge sehr leicht nachweisen. Dazu noch an Tieren, wo niemand ihnen unterstellen kann, daß sie sich das alles vielleicht einbilden 🙂
Erfahrungen mit Kühen gibt es eine ganze Menge und das wurde auch schon in vielen Studien und Fernsehbeiträgen festgehalten, siehe https://ul-we.de/ard-report-aus-mainz-grenzwert-luge-fehlgeburten-bei-kuhen/ Aus diesen ersten Erfahrungen entstand die “Rinderstudie”, siehe https://ul-we.de/bayrisches-fernsehen-zur-rinderstudie-archivmaterial/ Bis heute gibt es eine Vielzahl von Studien und Berichten von Betroffenen Landwirten etc., siehe https://ul-we.de/category/faq/tiere/
OVG Münster erläßt Einbauverbot für Smart-Meter
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat per Entscheid vom 04. März 2021 den “Smart Meter Rollout” in Deutschland vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Einschätzung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.
Zusammenfassend bedeutet dies, daß weder ein Energieversorger noch ein Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, sich ein digitales Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden.
Italienisches Gerichtsurteil: Behörden müssen die Bevölkerung über die gesundheitlichen Schäden des Mobilfunks informieren
Nachdem italienische Gerichte mehrfach die Entstehung von Gehirntumoren durch eine Handy- und Schnurlostelefonnutzung bestätigt haben, kommt heute wieder eine erfreuliche Nachricht. Nach langjärigen Klagen der ersten Betroffenen und des Vereines gegen Elektrosmog (A.P.P.L.E.), gibt es jetzt einen Erfolg: Das Verwaltungsgericht Latium hat entschieden, daß die verantwortlichen Behörden, namentlich das Gesundheits-, Bildungs-, und Umweltministerium die Bevölkerung “zu Schäden durch die Nutzung der Mobilfunktechnik” aufklären müssen. Dies muß innerhalb von 6 Monaten passieren, die Information muß “ehrlich und umfassend”, sowie auch für jüngere Nutzer “nachvollziebar und verständlich” sein.
Weitere wegweisende Urteile sind unter: https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
Originalquellen:
http://www.quotidianosanita.it/cronache/articolo.php?articolo_id=69951
https://www.repubblica.it/salute/medicina-e-ricerca/2019/01/16/news/tar_ministeri_informino_sui_rischi_dei_telefonini-216696504/
https://ul-we.de/italienische-ministerien-werden-mit-klagen-gegen-mobilfunk-uberzogen/
Italienisches Gericht schützt eine an EHS erkrankte Schülerin und verbietet das W-LAN an ihrer Schule
Wieder ein zukunftsweisendes Urteil aus Italien:
Eltern einer an Elektrosensibilität (EHS) erkrankten Grundschülerin haben für einen strahlungsarmen Schulaufenthalt geklagt und jetzt gewonnen. Die betroffene Schule muß das vorhandene W-LAN ausschalten und aus dem Gebäude entfernen. In der Urteilsbegründung heißt es, daß die Schule über ein “sehr gutes, kabelgebundenes Internet verfügt” und “das Lernen am PC trotzdem fortgeführt werden kann”.
Weitere wegweisende Urteile sind unter: https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
Berichte von Betroffenen: https://ul-we.de/category/faq/berichte-von-betroffenen/ und Informationen rund um das Thema “Schulen”: https://ul-we.de/category/faq/schulen/
Originalquelle:
https://www.ilfattoquotidiano.it/2019/01/28/a-firenze-il-tribunale-fa-spegnere-il-wifi-a-scuola-un-atto-straordinariamente-innovativo/4916086/
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