Urteil
Italien: Urteil zu Handy und Gehirntumor ist jetzt rechtskräftig
Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten, folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien). Es hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.
Deutsche Übersetzung des Urteils: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/06/091210-EMF-Urteil-Brescia-urteil-marcolini-ubersetzung.pdf
Weitere Links: http://www.giftig.me/2010/08/dect-telefone-und-handys-erzeugen-krebs-offiziell-bestatigt/ und https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/ Ein Interview mit ihm ist unter: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=Xa6dh5FDb_w&list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO&index=1
Auszüge des Urteils in deutscher Übersetzung: .......weiterlesen!
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