Urteil
Französisches Gericht bestätigt absolutes Handyverbot im Straßenverkehr
Nach einem jüngsten Urteil von höchster Instanz, wird die Strenge des französischen Handyverbots weiter bestätigt. So ist jede Nutzung eines Handys, Smartphones oder Tablets hinter einem Lenkrad, auch bei einem abgestellten Fahrzeug verboten. Erst wenn das Fahrzeug den Verkehr “verlassen hat,” z. B. wenn es in einem dafür ausgewiesenen Parkplatz zum Stehen kommt, ist ein Telefonat noch straffrei möglich. Jegliche andere Form, z. B. ein abgestellter Motor an einem Seitenstreifen etc, gilt noch als Telefonat im Straßenverkehr. Als einzige Ausnahme gilt das Anrufen von Rettungsdiensten und der Polizei bei einem Unfall, bzw. einem Notfall. Dies muß aber im Einzelfall genau nachgewiesen werden.
Es drohen Strafen ab 135 Euro, 3 Punkte und ein Fahrverbot bis zu drei Jahren.
Beispielhaft, wie die Französische Gesetzgebung und die Justiz der Vielzahl von Unfällen mit steigenden Verkehrstoten, als Folge der Nutzung diverser elektronischen Kommunikationstechniken, durchgreift. In allen Ländern steigt diese Zahl weiter an, siehe https://ul-we.de/category/faq/blut-am-handysmartphone/
Neun von zehn Autofahrern geben offen zu, daß sie während der Fahrt eines dieser Geräte benutzen, die Folgen sind entsprechend. Im europäischen Vergleich liegt Holland mit Strafen um 230 Euro an erster Stelle und die Türkei mit 20 Euro am unteren Ende. Deutschland ist mit 60 Euro auch im unteren Feld vertreten.
Wann greift die Bundesregierung in dieser Sache durch und schützt alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Kinder und alte Menschen, welche durch abgelenkte Autofahrer am meisten gefährdet sind?
Quellen:
http://de.engadget.com/2018/02/06/frankreich-superstriktes-handy-verbot-hinterm-steuer-bestatigt/
http://winfuture.de/news,101810.html
http://www.lefigaro.fr/actualite-france/2018/02/02/01016-20180202ARTFIG00249-le-telephone-en-voiture-est-interdit-meme-a-l-arret.php
Weiteres Gerichtsurteil in Italien: Gehirntumor durch Handytelefonie
Erstaunlich, dass viele Deutsche Medien über das Urteil vom 11.04.2017 berichten, in dem Roberto Romeo vor Gericht bestätigt wurde, dass sein Gehirntumor durch die jahrelange Handynutzung entstanden ist. Allerdings wird verharmlosend davon gesprochen, dass dies der allererste Fall sei und zudem aufgrund „unsachgemäßer Verwendung“ passiert sei. Möchte da in Erinnerung rufen, dass der erste italienische Fall bereits im Jahr 2010 war und seit dem viele Klagen von Betroffenen gewonnen wurden, siehe: https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/ Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2011 aufgrund vieler Studien bzw. Urteile zu Gehirntumoren, die digitale Funktechnik in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das giftige Benzol oder das fast weltweit verbotenen Pflanzengift DDT gestellt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein
In anderen Ländern gab es schon einige Jahre vorher gewonnene Gerichtsprozesse z.B. in den USA: https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/ Ausserdem warnt dort eine 2016 veröffentlichte Studie der Gesundheitsbehörde vor Gehirntumoren: https://ul-we.de/forschung-der-us-gesundheitsbehoerde-bestaetigt-gehirntumore-durch-mobilfunkstrahlung/ Warnungen in diese Richtung gab es einige, auch bei uns. Möchte da an den ARD Beitrag von Report Mainz aus dem Jahr 2007 erinnern: https://ul-we.de/report-mainz-bei-anruf-hirntumor/
https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO
Aber was bedeutet jetzt „unsachgemäße Handhabung“? Der Frage bin ich nachgegangen und die Antwort findet sich in den Betriebsanleitungen der meisten Handys/Smartphones. Dort empfehlen die Hersteller einen Sicherheitsabstand beim Telefonieren, der bis zu einem Meter beträgt. Das Handy strahlt während des Telefonats extrem stark und da ist dieser „Sicherheitsabstand“ vorgeschrieben. Antworten, wie das in der Praxis funktionieren soll, gibt es von der Industrie bisher keine. Hintergrund ist das so genante Nahfeld, in dem bei einem Sender magnetische und elektrische Felder noch voneinander getrennt sind. Erst im „Fernfeld“ bilden sich dann elektromagnetische Wellen. Gut erklärt es Prof. Meyl in nachfolgendem Beitrag: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=DFdqaZLZbPE
So wird der Geschädigte Roberto Rome mit folgender Aussage zitiert: “Es gab keine Warnungen”, sagt der Kläger. “Niemand riet uns, das Telefon nicht zu nah an den Kopf zu halten, eine Freisprechanlage zu benutzen oder nur kurze Anrufe zu machen. Wir haben das Mobiltelefon für alle Zwecke benutzt.” Wie viele Millionen von Nutzern geht es genauso und da ist an die ständige Strahlung durch WhatsApp etc. noch gar nicht gedacht? Denke, dass wir in den nächsten Jahren einen weiteren Anstieg von Gehirntumoren haben werden. Die massiv gestiegenen Kopfschmerzen unter Jugendlichen ist schon ein erster massiver Hinweis: https://ul-we.de/aerztereport-2017-massive-zunahme-der-kopfschmerzen/
Eine sehr gute Zusammenfassung diverser Filmbeiträge zu diesem Thema haben die Mitstreiter von Funkwissen auf Youtube unter https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO zusammengestellt.
Weiter Infos unter https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
Quellen:
http://de.euronews.com/2017/04/21/gerichtsurteil-zusammenhang-zwischen-handynutzung-und-tumorerkrankung und https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74283/Gehirntumor-Gericht-erkennt-Handystrahlung-als-Ursache-an
Französisches Gericht spricht Elektrohypersensiblen (EHS) Frau staatliche Unterstützung zu
Wie in vielen internationalen Zeitungen berichtet, wurde in einem Musterprozess, einer 39 jährigen, ehemaligen Radioproduzentin aus Toulouse, ihre EHS als Behinderung anerkannt.
Damit sind alle Türen für eine staatliche monatliche Unterstützung frei. Die Betroffenenverbände in Frankreich feiern diese Entscheidung und weisen darauf hin, daß noch tausende ähnliche Fälle bei den Gerichten anhängig sind.
Damit zeigt sich eine ähnliche Richtung in der Rechtssprechung, wie bereits in Schweden, in den USA oder auch in Italien, siehe https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/
In jeder Pressemeldung wird zwar immer wieder vehement darauf hin gewiesen, daß die aktuelle wissenschaftliche Forschung die sogenannte Elektrosensibilität (EHS) bisher nicht ausreichend erforscht hätte, aber welches Interesse sollte eine überwiegend idustriefinanzierte Forschung haben, dieses umsatzschädliche Phänomen zu erforschen? Ein Auszug unabhängiger Studien zu diesem Thema sind unter https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/ zu finden.
Die Warnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahre 2011, welche mit vielen Studien untermauert wurde, sei an dieser Stelle aber noch erwähnt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/
Das für diese “Flüchtlinge im eigenen Land” so überlebenswichtige Problem, in einem, am besten staatlich geschützten Funkloch leben zu können, ist damit aber noch nicht gelöst und dringendste Hilfe erforderlich, siehe https://ul-we.de/category/faq/berichte-von-betroffenen/
http://www.theguardian.com/world/2015/aug/27/french-court-awards-woman-disability-grant-for-allergy-to-gadgets
Gerichtsurteil: Handystrahlung verursachte Krebs
Erneutes Gerichtsurteil in Italien: Zusammenhang zwischen Gehirntumor und Handy bestätigt
Nachdem bereits im Jahr 2010 ein Urteil des Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) für Schlagzeilen gesorgt hat, siehe https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/, legt jetzt das höchste Gericht in Rom nach und bestätigt den Zusammenhang zwischen Gehirntumor und häufiger Handynutzung. Eine Pressemeldung dazu ist unter http://www.tt.com/Nachrichten/5579438-2/handy-f%C3%BCr-tumor-verantwortlich-gericht-in-rom-sorgt-f%C3%BCr-aufsehen.csp erschienen. Interessant dabei ist, daß ähnliche Urteile bereits im Jahr 2006 in den USA gefällt wurden, siehe https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/
Erste gerichtliche Anerkennung von Elektrohypersensibilität in Frankreich
Zum ersten Mal wurde in Frankreich ein Mensch wegen Elektrohypersensibilität gerichtlich als Behinderter anerkannt. Wie er seinen Fall selbst schildert, kann man hier nachlesen.
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