Archiv für die Kategorie „Gerichtsurteile“
Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzimmissionen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entschied der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 08.03.2012 (10 K 290/11).
Die Klägerin machte bei ihrer Steuererklärung Aufwendungen in Höhe von 17.075 Euro für die Anbringung einer Hochfrequenzabschirmung zum Schutz ihrer Eigentumswohnung vor Radio-, Fernseh- und Mobilfunkwellen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab, da kein amtsärztliches Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt worden sei und es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handele.
Dies sah der 10. Senat des Finanzgerichts Köln anders und ließ den Abzug als Krankheitskosten zu. Zwangsläufig und damit steuerlich absetzbar seien nämlich nicht nur medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung. Vielmehr fielen hierunter die Kosten aller diagnostischen oder therapeutischen Verfahren, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Baumaßnahme reichten dem Gericht ein ärztliches Privatgutachten über die ausgeprägte Elektrosensibilität der Klägerin und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie über “stark auffällige“ Hochfrequenzimmissionen im Rohbau der Eigentumswohnung aus.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof gegen sein Urteil nicht zugelassen.
Vollständige Entscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html
Nach dem Tod eines sechsjährigen Kindes an Leukämie und einer 26 jährigen Frau in der Nähe des Senders von Radio Vatikan, hat die Vereinigung “Kinder ohne Wellen” erneut zwei Klagen eingereicht. Bereits im vergangen Jahr waren sie gegen Radio Vatikan erfolgreich und konnten einen Zusammenhang zwischen dem Sender und den häufigen Krebserkrankungen in der Umgebung nachweisen. Zu finden unter http://ul-we.de/experte-sender-von-radio-vatikan-an-krebs-schuld/. Im aktuellen Fall bestätigt sogar der Vatikan die eingereichten Klagen, siehe http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/articolo.asp?c=494594.
Talal Jabari, ein Palästina-Amerikaner, der als Journalist, Produzent und Designer von Audio-Effekten bekannt wurde, gibt nun sein Debüt als Regisseur mit dem Film « Full Signal ». Der Film erhielt die Auszeichnung für den besten Dokumentarfilm beim internationalen Myrtle Beach Film Festival 2009.
Die Zahl der Handynutzer nimmt immer noch zu, daher steigt gleichzeitig die Anzahl der Mobilfunk-Basisstationen (Antennen), um dieses Wachstum zu ermöglichen. Dies führt zu immer häufigeren Protesten gegen die gesundheitlichen Auswirkungen der künstlichen elektromagnetischen Hochfrequenzstrahlung (Mikrowellen), die von den Anlagen ausgeht.
Durch massive Wertverluste der Gebäude rund um Antennenstandorte werden die Betreiber gezwungen, getarnte Antennen (tote Kamine, falsche Bäume, usw.) aufzustellen. Tatsache ist, dass dies der größte Gesundheitsskandal zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts geworden ist.
« Full Signal » ist nicht nur eine Stimme der Wissenschaftler, die die gesundheitlichen Probleme der Mobilfunkstrahlung erforschen, sondern auch der Aktivisten, die sich gegen immer mehr Mobilfunkantennen in ihrer Nachbarschaft wehren, der Elektrosensiblen (EHS), der Gesundheitsbehörden, der Regierungen und Rechtsanwälte, die inzwischen mehr und mehr erfolgreiche Klagen gegen die Mobilfunkanbieter einreichen.
Der Film präsentiert ein breites Spektrum von Menschen. Die Dokumentation zeigt, dass sich langsam ein Bewusstsein gegen die hemmungslose Ausbreitung von Mobilfunkmasten entwickelt, nicht zuletzt durch die inzwischen als erwiesen geltenden Auswirkungen auf die Gesundheit unserer neuen Umweltverschmutzung.
Der Trailer: http://videos.next-up.org/EhsTvNews/Full_signal_Der_trailer/10_05_2010.html
Badische Zeitung:
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-rechtsstaat-gilt-auch-fuer-mobilfunkgegner–37314949.html
TAZ:
http://www.taz.de/1/netz/computer/artikel/1/anti-strahlungs-aktivistin-verurteilt/
Freiburger Wochenbericht:
Flucht ins letzte Funkloch
Baden FM
http://www.baden.fm/default.aspx?ID=2999&showNews=873576
Radio Regenbogen:
http://www.regenbogen.de/(h61qbcjqyrkygcw084)-0fzH9E/news/3573/suedbadener-strahlenaktivisten-werden-verurteilt
Kamera 24:
http://www.kamera24.tv/bilder/20090698
http://www.kamera24.tv/news/20090698/Wegen-diverser-Aktionen-gegen-Funkstrahlen-AB-Strahl-e.V.-Aktivisten-vor-Gericht
Wie die Badische Zeitung berichtet, fordert der Freiburger Stadtrat eine Besteuerung der 120 Senderstandorte mit ca. 800 Antennen. Als rechtliche Grundlage dient eine Dissertation der Leipziger Anwältin Susann Funke. Sie berät auch Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema. Ziel ist es, die Sendestandorte auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und mit dieser Steuer den Senderwildwuchs zu steuern.
Hier ein sehr interessanter Artikel zu einem weiteren Urteil von italienischen Gerichten, die Gesundheitsschäden durch Funkstrahlung weit unter den gesetzlichen Grenzwerten bestätigen. Diesmal trifft es den Mittelwellensender von Radio Vatikan. Womit wieder ein weiterer Beweis erbracht ist, dass auch Radiostrahlung gesundheitsschädlich ist. Im Übrigen ist die älteste verfügbare Studie zu dieser Thematik bereits im Jahr 1932 zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.
Hier der Artikel:
http://diepresse.com/home/panorama/religion/581116/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do
Auch der Deutschlandfunk berichtet in einem Kurzbeitrag darüber. Zu hören unter http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/08/13/dlf_20100813_0953_c0047a10.mp3
Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten, folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien). Es hat durch ein nun rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Handynutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.
Dokumente zum Urteil auf: http://tinyurl.com/37buz3s
Weiterer Link: http://www.giftig.me/2010/08/dect-telefone-und-handys-erzeugen-krebs-offiziell-bestatigt/.
Auszüge des Urteils in deutscher Übersetzung: Diesen Beitrag weiterlesen »