Ulrich Weiner

Gerichtsurteile

Artikel: Das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) im Dienste der Mobilfunkindustrie

Mit einer Auflage von 350.000 Exemplaren und einer Leserquote von 70% bei allen niedergelassenen Ärzten, sowie deutlich darüber bei Klinikärzten, gehört das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) zu der mit Abstand größten medizinischen Zeitschrift Deutschlands. Nicht ohne Stolz wird von den Herausgebern vermerkt, dass das DÄ „zunehmend auch von der meinungsführenden Publikumspresse als wichtige Quelle wahrgenommen wird“. Umso erstaunlicher ist deren direkter Kontakt zu dem Lobbyverein IZMF der Mobilfunkindustrie, welcher über Jahre verharmlosende bis entwarnende Artikel über die Gefährlichkeit der digitalen Funktechnik dort platzieren konnte. Sollte nicht eine Ärztezeitung zum Wohle der Patienten, unabhängig von der Industrie sein? Zudem wünscht man sich einen Überblick über den aktuellen, industrieunabhängigen Stand der wissenschaftlichen Forschung.

Besonders deutlich wird dies am Umgang mit den Ergebnissen der REFLEX Studie. Diese zwischen 2000 und 2004, von 12 Arbeitsgruppen aus 7 europäischen Ländern im Rahmen des 5. EU-Forschungsprogramms durchgeführten Studie, brachte eindeutige DNA Strangbrüche ans Licht. Diese für die Mobilfunkindustrie unliebsame Studie, musste in jedem Fall vor der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit verborgen bleiben. So wurde von Industrieseite alles daran gesetzt, dass diese auf keinen Fall im DÄ erscheint. Darüber hinaus wurde versucht dieser Studie einen Fälschungsvorwurf anzudichten, welcher mittlerweile durch einige Gerichtsurteile als „Verleumdung“ bestätigt wurde. Erstaunlich bleibt aber die Tatsache, dass das sich bis heute einer Gegendarstellung des damals abgedruckten Fälschungsvorwurfes sperrt. Lediglich auf gerichtlichen Druck hin, mussten es alle Artikel mit dieser Behauptung aus dem Internet löschen. Dieses Verhalten spiegelt sich bei allen anderen Medien wieder: Eine Falschaussage, modern „Fake News“ genannt, wird schnell verbreitet, aber eine Richtigstellung der Verleumdung wird verweigert. Siehe auch ein Beispiel des Fernsehsenders SRF: https://ul-we.de/fake-news-der-oeffentlich-rechtlichen-medien-am-beispiel-des-mobilfunks/

Prof. Adlkofer, welcher damals der Leiter dieses Forschungsprojekts war, belegt mit Dokumenten und Auszügen der diversen Schriftverkehre den genauen Vorgang der DÄ. Zudem bestätigen seine gewonnenen Gerichtsprozesse gegen den Hauptverleumder, der Industriefinanzierten Jacobs Universität, Prof. Lerchl, das Vorgehen der Industrie sogar auf gerichtlichem Weg.

Empfehle jedem diese ausgezeichnete Zusammenfassung gravierender Dokumente jedem Arzt auf den Tisch zu legen, der bis heute glaubt, dass Mobilfunk ungefährlich ist: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2017/06/pandora_adlkofer_doku_aerzteblatt_aug_2016.pdf

Quelle:
http://www.pandora-stiftung.eu

“Fake-News” in den öffentlich-rechtlichen Medien am Beispiel des Mobilfunks

Seit Wochen hört man das Stichwort “Fake-News” in der politischen Debatte. Damit sollen insbesondere angebliche “Falschmeldungen” deklariert und denunziert werden. Dies ist der Versuch unabhängigen Nachrichten, welche meist über das Internet verbreitet werden, die Glaubwürdigkeit zu entziehen, mit dem Ziel die öffentlich-rechtlichen Medien als die einzigen “Wahrheitsträger” hinzustellen. Aber sind es nicht genau diese, welche seit Jahren mit nachweislichen Falschmeldungen auffallen? Details im nachfolgenden Filmausschnitt:

Die angesprochenen Gerichtsurteile und weitere aufgedeckte Verleumdungen der Mobilfunkindustrie gegenüber unabhängigen Wissenschaftlern, sind unter http://www.pandora-stiftung.eu/ zu finden. Eine Serie zu weiteren “Fake-News” in den öffentlich-rechtlichen Medien gibt es unter www.kla.tv

Weiteres Gerichtsurteil in Italien: Gehirntumor durch Handytelefonie

Erstaunlich, dass viele Deutsche Medien über das Urteil vom 11.04.2017 berichten, in dem Roberto Romeo vor Gericht bestätigt wurde, dass sein Gehirntumor durch die jahrelange Handynutzung entstanden ist. Allerdings wird verharmlosend davon gesprochen, dass dies der allererste Fall sei und zudem aufgrund „unsachgemäßer Verwendung“ passiert sei. Möchte da in Erinnerung rufen, dass der erste italienische Fall bereits im Jahr 2010 war und seit dem viele Klagen von Betroffenen gewonnen wurden, siehe: https://ul-we.de/italien-urteil-zu-handy-und-gehirntumor-ist-jetzt-rechtskraftig/ Zudem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2011 aufgrund vieler Studien bzw. Urteile zu Gehirntumoren, die digitale Funktechnik in die Liste der krebserregenden Stoffe aufgenommen und auf die gleiche Stufe wie das giftige Benzol oder das fast weltweit verbotenen Pflanzengift DDT gestellt: https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein

In anderen Ländern gab es schon einige Jahre vorher gewonnene Gerichtsprozesse z.B. in den USA: https://ul-we.de/reportage-der-handykrieg/ Ausserdem warnt dort eine 2016 veröffentlichte Studie der Gesundheitsbehörde vor Gehirntumoren: https://ul-we.de/forschung-der-us-gesundheitsbehoerde-bestaetigt-gehirntumore-durch-mobilfunkstrahlung/ Warnungen in diese Richtung gab es einige, auch bei uns. Möchte da an den ARD Beitrag von Report Mainz aus dem Jahr 2007 erinnern: https://ul-we.de/report-mainz-bei-anruf-hirntumor/

https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO

Aber was bedeutet jetzt „unsachgemäße Handhabung“? Der Frage bin ich nachgegangen und die Antwort findet sich in den Betriebsanleitungen der meisten Handys/Smartphones. Dort empfehlen die Hersteller einen Sicherheitsabstand beim Telefonieren, der bis zu einem Meter beträgt. Das Handy strahlt während des Telefonats extrem stark und da ist dieser „Sicherheitsabstand“ vorgeschrieben. Antworten, wie das in der Praxis funktionieren soll, gibt es von der Industrie bisher keine. Hintergrund ist das so genante Nahfeld, in dem bei einem Sender magnetische und elektrische Felder noch voneinander getrennt sind. Erst im „Fernfeld“ bilden sich dann elektromagnetische Wellen. Gut erklärt es Prof. Meyl in nachfolgendem Beitrag: https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=DFdqaZLZbPE

So wird der Geschädigte Roberto Rome mit folgender Aussage zitiert: “Es gab keine Warnungen”, sagt der Kläger. “Niemand riet uns, das Telefon nicht zu nah an den Kopf zu halten, eine Freisprechanlage zu benutzen oder nur kurze Anrufe zu machen. Wir haben das Mobiltelefon für alle Zwecke benutzt.” Wie viele Millionen von Nutzern geht es genauso und da ist an die ständige Strahlung durch WhatsApp etc. noch gar nicht gedacht? Denke, dass wir in den nächsten Jahren einen weiteren Anstieg von Gehirntumoren haben werden. Die massiv gestiegenen Kopfschmerzen unter Jugendlichen ist schon ein erster massiver Hinweis: https://ul-we.de/aerztereport-2017-massive-zunahme-der-kopfschmerzen/

Eine sehr gute Zusammenfassung diverser Filmbeiträge zu diesem Thema haben die Mitstreiter von Funkwissen auf Youtube unter https://www.youtube-nocookie.com/playlist?list=PLgnpI7-LX8HLXT4CH4cvskjGgyFcci1UO zusammengestellt.

Weiter Infos unter https://ul-we.de/category/faq/gerichtsurteile/

Quellen:
http://de.euronews.com/2017/04/21/gerichtsurteil-zusammenhang-zwischen-handynutzung-und-tumorerkrankung und https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74283/Gehirntumor-Gericht-erkennt-Handystrahlung-als-Ursache-an

Spanisches Gericht spricht Mitarbeiter von Ericsson Berufunsunfähigkeitsrente wegen Elektrosensibilität zu

Aus dem Spanischen übersetzt:

EIN KAUM BEKANNTES SYNDROM

An Elektrosensibilität erkrankter Telekom-Angestellter erlangt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit infolge W-LAN am Arbeitsplatz.

Das Madrider Obergericht anerkennt das Rentenbezugsrecht, welches die staatliche Sozialversicherungsanstalt INSS zuerst verweigert hatte.

Ein Telekommunikationsingenieur, der bei Ericsson arbeitete und an Elektrohypersensibilität leidet – das ist ein neurologisches Syndrom ausgelöst durch Computer, W-LAN, Mobiltelefone und allgemein durch Orte mit hoher elektrischer und elektromagnetischer Belastung z.B. durch Stromleitungen und Handysender – hat vom Madrider Obergericht die Anerkennung erreicht, dass er seinen Beruf nicht weiter ausüben kann ohne krank zu werden und deshalb Anrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat.

Der ganze Artikel in Deutsch: https://ul-we.de/wp-content/uploads/2016/09/160802-Telekommunikations-Ingenieur-erlangt-Rente-wegen-W-LAN.pdf

Un ‘teleco’ con electrosensibilidad logra la incapacidad para trabajar entre wifis

Un ingeniero de telecomunicaciones que trabajaba en Ericsson y sufre electrohipersensibilidad, un síndrome neurológico que se dispara al exponerse a ordenadores, wifis, teléfonos móviles y espacios en general con alta actividad eléctrica y electromagnética, ha logrado que el Tribunal Superior de Justicia de Madrid le reconozca que no puede seguir ejerciendo su profesión sin enfermar y tiene derecho por ello a una prestación por incapacidad. El Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) se lo negó hace dos años amparándose en la dificultad para probar la existencia de ese síndrome.

http://www.lavanguardia.com/vida/20160802/403624742652/electrohipersensibilidad-sindrome-neurologico-prestacion-por-incapacidad.html

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