Ulrich Weiner

Korruption

Die Entstehung der 26. BImSchV und deren Entwicklung bis Heute

Es begann Ende der 1980er Jahre, als klar wurde, dass die bestehenden nationalen Funktelefonnetze B und C, im Rahmen der Europäisierung durch einen grenzüberschreitenden Mobilfunkstandard ersetzt werden sollten. Ziel war es, ohne einen Wechsel der Geräte und mit nur einer Rufnummer europaweit erreichbar zu sein. So entstand unter Federführung der Konzerne: Siemens, Motorola, Nokia, Ericsson und einiger europäischer Telekommunikationsunternehmen der Standard GSM (Global System for mobile Communications). Quellenempfehlung: Kurzvortrag Der digitale Mobilfunk – Wie alles begann – Erinnerungen an den 01.07.1992

Als klar wurde, dass mit dieser neuen Technik, die bisherigen ca. 700 Sendestandorte für das nahezu flächendeckende C-Netz nicht ausreichen würden, um eine annähernde Versorgung für GSM zu erreichen, wurde der Ruf nach der Politik laut, ein Gesetzeswerk zu schaffen, um einen “reibungslosen Aufbau neuer Sendeanlagen zu ermöglichen”. Für den ersten Ausbau eines Autotelefonnetzes mit Geräten zwischen 8 und 10 Watt Ausgangsleistung rechnete man mit ca. 3000 bis 3500 Sendeanlagen. Erstmalig in der deutschen Wirtschaftsgeschichte bekam die Telekom einen Wettbewerber. Der Konzern Mannesmann trat unter dem Namen D2 Mannesmann mit seinem eigenen GSM Mobilfunknetz auf den Telekommunikationsmarkt. Damit verdoppelte sich aber auch automatisch die Anzahl der notwendigen Mobilfunkbasisstationen.

Zu diesem Zweck wurde bereits zu Beginn in allen Gesetzesentwürfen für eine Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) das klare Ziel formuliert, dass eine „Zusammenarbeit“ aller zuständigen Behörden erreicht werden soll, um einen “ungehinderten Aufbau der Mobilfunknetze zu gewährleisten”. Davon betroffen sind z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit seiner vorgesetzten Behörde, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesministerium für Gesundheit, dem alle Gesundheitsämter unterstehen, welche bei Verdacht auf Mobilfunkschäden nicht untersuchen dürfen und natürlich das Bundesamt für Wirtschaft. Weitere Auswirkungen finden sich z.B. im Baurecht (Sendeanlagen unter 10 Meter Höhe sind genehmigungsfrei) etc. Dr. Klaus Trost vom Wissenschaftsladen Bonn, – ihm liegen diese Dokumente vor -, bringt es mit folgendem Zitat auf den Punkt: „Im Vorblatt der alten Verordnung aus dem Jahr 1996 war nicht der Schutz der Bevölkerung als Zielsetzung genannt, sondern ausdrücklich die Investitionssicherheit der Betreiber von elektromagnetischen Anlagen”, siehe http://www.wilabonn.de/de/de-home/17-pressemitteilungen/397-neue-verordnung-zu-esmog-schuetzt-investoren-mehr-als-buerger.html An dieser Stelle fragt man sich zurecht, wie kann das sein, ist der Staat und seine Behörden nicht zur Neutralität verpflichtet? Nun, die Antwort ist einfach und traurig zugleich: Die Bundesrepublik Deutschland ist durch ihre 14,5 %tige direkte und eine 17,4 %tige indirekte Beteiligung (über die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW)) bei der Deutschen Telekom von Anfang an selber kommerzieller Mobilfunkanbieter. Zudem durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) Betreiber eines TETRA-Digitalfunknetzes. Stand 2014 betreibt die Bundesrepublik Deutschland fünf unabhängige Mobilfunknetze und zudem ein fast flächendeckendes Radio- und Fernsehnetz mit über 80.000 Sendeanlagen.
An diesen Beispielen ist deutlich zu erkennen, dass von Anfang an die technische Machbarkeit einer flächendeckenden Mobilfunktechnik im Vordergrund stand und nicht der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine unheilige Allianz zwischen dem demokratisch nicht legitimierten privaten Verein „Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung e.V.“ kurz ICNIRP e.V. (dessen Mitglieder überwiegend aus der Industrie oder industrienahen Forschungseinrichtungen kommen und sich zudem gegenseitig ernennen), der Strahlenschutzkommission (SSK) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geschlossen. Um diese Ziele in das Gesetz zu bringen, entstand Personalgleichheit auf der Entscheidungsebene zwischen allen beteiligen Organisationen, welche sich in ihrer ursprünglichen Funktion gegenseitig kontrollieren und ergänzen sollten. Federführend war zu dieser Zeit Prof. Jürgen Bernhardt, der sowohl der ICNIRP, als auch der SSK vorstand und zudem im BfS für die Grenzwertfindung zuständig war. Er winkte die rein auf Erwärmung basierenden Grenzwerte der ICNIRP, ungeachtet aller zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studien, welche Effekte jenseits der Erwärmung des Zellgewebes fanden, durch. Auch fundierte Kritik internationaler Wissenschaftler wurde sowohl von Prof. Bernhardt, als auch von Seiten der Politik ignoriert. Selbst die Entscheidung der Neuseeländischen Regierung, aufgrund eines Gutachtens von Prof. Dr. Nil Cherry, die ICNIRP Grenzwerte zu verwerfen, beeindruckte die Deutsche Regierung nicht. Dabei wird die so genannte ICNIRP-Richtlinienkritik vom 31.01.2000 in internationalen Fachkreisen bis heute zitiert. Prof. Neil Cherry kommt in seiner 190-seitigen Auswertung diverser Studien zu dem Schluss: „Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft fehlerbehaftet befunden. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Falls sie angenommen wird, verfehlt sie den öffentlichen Gesundheitsschutz von bekannten und aktuellen Wirkungen auf die Gesundheit… Es ist mehrfach bewiesen worden, dass die Herangehensweise der ICNIRP, die auf der thermischen Sicht basiert, bezüglich wissenschaftlicher Nachweise und Methodologie der Grenzwertsetzung zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinbevölkerung falsch ist.“ Siehe dazu https://ul-we.de/warum-werden-die-deutschen-grenzwerte-von-internationalen-wissenschaftler-als-ungeeignet-eingestuft/

Eine damals noch unbekannte Ministerin für Umwelt und Reaktorsicherheit, die sich als Physikerin wohl nicht in der Lage sah, die biologischen Wirkungen der damals bekannten Studien zu beurteilen, hat dieses Gesetz am 16.12.1996 unterschrieben und damit die Rechtsgültigkeit verliehen. Auch die spätere Rot-Grüne Regierung war nicht bereit, an diesem Gesetzeswerk zu rütteln, da die Industrie vor dem Aufbau der UMTS-Mobilfunknetze stand und mit massivem Stelenabbau gedroht hat, siehe dazu die ARD/SWR Dokumentation “Glaubenskrieg ums Handy” ab Minute 23:45.

Erst im Jahr 2013, aufgrund des anhaltenden Widerstandes gegen Mobilfunk- und TETRA-Sendeanlagen wurde eine Novellierung der 26. BImSchV angegangen, um dieses Gesetzeswerk aus den 1990er Jahren “den heutigen Gegebenheiten anzupassen“, so der Leittext. Damit sind wir wieder in der Gegenwart und ich möchte dazu den juristischen Aufsatz von Bernd Irmfried Budzinski, Verwaltungsrichter a. D. mit  dem Titel: Beim Elektro-Smog nichts Neues? zur gegenwärtigen Novellierung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung, erschienen in der NVwZ 07/2013,  sehr ans Herz legen. Er greift das Thema aus juristischer Sicht auf und bringt es sehr gut und mit vielen Quellen auf den Punkt.

Bis heute entscheidet ein kleines Gremium, welche Studien von der Bundesregierung als „wissenschaftlich“ eingestuft werden oder nicht. Die Deutungshoheit, welche Studien als relevant und welche als unbedeutend abgetan werden, liegt in deren Händen. Dabei hat auch die Entscheidung der WHO, des Europarates etc. bisher keine Auswirkungen auf die Deutsche Gesetzgebung gehabt. Ein Zeichen dieser Verstrickung ist bis heute noch darin zu erkennen, dass die ICNIRP ihren Sitz im Gebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz in Oberschleißheim bei München hat.

Aktueller Nachtrag vom 02.01.2019: Mittlerweile rügt die Monopolkommission die Verbindung des Staates zur Telekom und zur Bundesnetzagentur, da der Staat ja selber Mobilfunkbetreiber ist, siehe https://ul-we.de/monopolkommision-bestaetigt-interessenskonflikt-staat-ist-mobilfunkbetreiber-und-inhaber-der-bundesnetzagentur/

Zusammenfassendes Kurzvideo:
Der große 5G-Clou der Mobilfunkindustrie – Einführung und Ausbau ohne eine Gesundheitsprüfung
Der digitale Mobilfunk – Wie alles begann – Erinnerungen an den 01.07.1992

Weiterführende Links:
https://ul-we.de/category/faq/grenzwerte/
https://ul-we.de/category/faq/tetra/

Weiterführende wissenschaftliche Literatur:
Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft
Eine Dokumentation zur Deutschen Mobilfunk-Politik
Broschüre: Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen

Italienische Ministerien werden mit Klagen gegen Mobilfunk überzogen

Innocente Marcolini ist der erste Europäer, welcher über mehrere Gerichtsinstanzen hinweg beweisen konnte, dass sein Gehirntumor auf eine langjährige Nutzung von Handy- und Schnurlostelefone zurückzuführen ist. Er ergreift jetzt die Initiative und hat zusammen mit dem Verein gegen Elektrosmog (A.P.P.L.E.) mehrere Klagen gegen italienische Ministerien eingereicht. Hintergrund ist, dass diese trotz der bewiesenen Tatsache der Gehirntumorbildung, bisher nicht die Bevölkerung gewarnt und ein Handyverbot für Kinder- und Jugendliche eingeführt haben.

Ein persönliches Interview mit ihm gibt es in dem Dokumentationsfilm „Mobilfunk, die verschwiegenen Gefahr“. Mehr juristische Datails zu seinem Urteil unter:  https://ul-we.de/erneutes-urteil-zusammenhang-zwischen-tumor-und-handy-bestatigt/

Das erste Urteil, wo eine Amerikanerin beweisen konnte, dass ihr Hirntumor von langjähriger Handynutzung kam, ist im Film „Der Handykrieg“ dokumentiert.

Die italienische Originalmeldung ist unter http://www.oggi.it/attualita/notizie/2014/03/21/cellulari-e-tumori-governo-denunciato-non-fa-prevenzione/

zu finden.

ZEIT Online: Die gekaufte Wissenschaft

Dieser aktuelle Artikel bringt es sehr genau auf den Punkt, wie heute der Forschungs-Alltag an vielen Deutschen Hochschulen aussieht und wie weit zahlende Großkonzerne bereits im Vorfeld Einfluss auf die Studienergebnisse nehmen. Wer denkt, das beschränkt sich nur auf die Pharma- und Atomindustrie, deren Verstrickungen bis in die hohe Politik bekannt sind, der unterschätzt das wirtschaftliche Gewicht der Mobilfunkindustrie. Deren Lobbyisten versuchen immer wieder über “Presseartikel” und “Fortbildungen”  z.B. bei Ärzten den Eindruck zu erwecken, es wäre ein reiner Wissenschaftsstreit, ob Mobilfunk nun gefährlich ist oder nicht. Bei genauerem hinsehen und recherchieren fällt aber auf, dass es sich in Wirklichkeit um einen reinen Lobbyismuskampf handelt. Dieser hat das Ziel, die Meinungshoheit im Volk und bei der Politik auf dem Stand, „Mobilfunk ist ungefährlich“ zu halten. Empfehle dazu den Zeit-Artikel “Deutschland, entblättert” mit interessanten Details.

Deutlich machen das aber auch die Studien der Universität Washington und der Universität Bern, welche die Resultate von Mobilfunkstudien in Abhängigkeit der Auftraggeber untersucht haben. Das Ergebnis: Die Mehrheit der unabhängigen Wissenschaftler findet alarmierende Effekte. Dagegen zeigen die Ergebnisse der durch die Industrie finanzierten Studien nur selten einen Zusammenhang zwischen Funkstrahlung und gesundheitsschädlichen Einflüssen.

Eine schillernde Figur, an der diese Praxis sehr deutlich wird, ist Prof. Dr. Alexander Lerchl. Er hält Vorträge für den von den Mobilfunkbetreibern finanzierten Verein “Informationszentrum Mobilfunk” (IZMF), ist angestellt bei der Jacobs Universität in Bremen, welche auf der Förderliste der Vodafone-Stiftung steht und verbringt viel Zeit damit, seriöse Forschungen als “Fälschungen” darzustellen. Seine Aussagen in diese Richtung konnte er aber selbst vor Gerichten nicht beweisen. Siehe “Lerchl und die Reflexstudie”, sowie “Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft”  und “Eine Dokumentation zur Deutschen Mobilfunk-Politik

Dies wäre alles nicht so spektakulär, wenn er nicht Mitglied in der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) wäre und gleichzeitig den Vorsitz des Ausschusses nichtionisierende Strahlung inne hätte. Er ist damit der höchstrangige deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant des deutschen Staates in internationalen Gremien. Und genau dort mußte er im Jahr 2010 eine bittere Niederlage einstecken: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) lehnte seine Aufnahme in eine Kommission der IARC (International Agency for Research on Cancer) zur Risikobewertung des krebserregenden Potential von hochfrequenterelektromgnetischen Felder ab. Die Gründe: “Interessenskonflikte, mangelnde Qualifikation und Inkompetenz, Entwarnungstätigkeit bei Veranstaltungen des IZMF und seine Teilnahme am Schmuddelforum IZgMF”, einem Internetblog, in dem in herabwürdigender Weise Bürgerinitiativen und Mobilfunkkritiker verleumdet und diffamiert werden, siehe Brief der WHO an Prof. Lerchl. Kurz darauf hat die WHO die Mobilfunkstrahlung in die Liste der “krebserregenden Stoffe” aufgenommen und damit auf die gleiche Stufe wie Benzol und das Pflanzenschutzmittel DDT gestellt, siehe https://ul-we.de/who-stuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/ Für das Jahr 2013 hat die Bundesregierung die SSK neu besetzt und Prof. Dr. Lerchl ist auch dort nicht mehr zu finden.

Passend zu diesem Themengebiet, empfehle ich die ARTE-Dokumentation “Strahlen und die Wissenschaft vom Risiko”. Darin wird der Unterschied zwischen unabhängigen und industriefinanzierten Studien am Beispiel des Mobilfunks sehr genau beleuchtet. Zudem die Broschüre “Eine Dokumentation zur Deutschen Mobilfunk-Politik” der Kompetenzinitiative, welche ebenfalls recht aktuell ist und weiter Details beinhaltet.

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