Uli
Funkchip soll bald elterliche Aufgaben bei der Babypflege übernehmen
Wissenschaftler warnen vor gesundheitlichen Auswirkungen der 5G – Mobilfunktechnologie
Ohne Smartphone – Zahlungsunfähig?
Chinas Einzelhändler setzen verstärkt auf bargeldlose Bezahlung
Der digitale Trend, alles per Smartphone-App zu erledigen, hat im bevölkerungsreichsten Land der Welt zur Verdrängung des Bargeldes geführt. Immer weniger Menschen haben noch Scheine oder Münzen in der Tasche. Auch für die Einzelhändler nahezu jeder Branche, ist das elektronische Bezahlen per QR-Code und Smartphone sehr willkommen. Es geht aus ihrer Sicht viel schneller und sie können auf eine “diebstahlgefährdete Kasse” verzichten. Die gesetzliche Vorschrift, daß Bargeld als offizielles Zahlungsmittel angenommen werden muß, wird ignoriert bzw. nur in Einzelfällen widerwillig umgesetzt. Das elektronische Bezahlen gilt als sicher und „schick“. Datenschutz und Datensicherheit sind kein Thema.
Was wird passieren wenn von heute auf morgen die gesetzliche Grundlage abgeschafft wird und so kein Bargeld mehr akzeptiert werden muß? Was ist dann mit den Menschen, welche kein Smartphone nutzen und denen der Schutz ihrer persönlichen Daten wichtig ist?
Weitere Informationen zum Thema Bargeldabschaffung unter https://ul-we.de/category/faq/bargeldabschaffung/
RFID-Verchippung, ein neuer Trend in Schweden
W-LAN: Telekom warnt vor Gesundheitsschäden
Nachdem die Schweizer Swisscom bereits gesundheitliche Auswirkungen durch W-LAN eingestehen musste, siehe https://ul-we.de/wp-content/uploads/2018/03/Swisscom-Studie-WiFi.pdf, zieht jetzt die Deutsche Telekom nach. So steht in der Bedienungsanleitung vom 9.2.2017 für den “Speedport Smart” auf S.21:
„… Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten…“
Dies dient ziemlich sicher als rechtliche Absicherung des Konzerns im Falle von Regressforderungen in Erkrankungsfällen. Ähnlich wie wir es bei dem erfolgreichen Gehinrtumorurteil aus Italien gesehen haben. Dort wurde dem Erkrankten vorgeworfen, er hätte das Handy zu nahe am Kopf gehabt und den erforderlichen “Sicherheitsabstand” nicht eingehalten. So sei dann der Gehirntumor entstanden, siehe https://ul-we.de/weiteres-gerichtsurteil-in-italien-gehirntumor-durch-handytelefonie/ und https://ul-we.de/gehirntumore-und-krebs-durch-mobiltelefone/
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Taktung des W-LAN biologisch hoch relevant ist. Sie greift in Regel- und Steuermechanismen unseres Körpers ein. Elektrosensible Personen klagen bei dieser Strahlungsart besonders über Herzrhythmusstörungen, hohen Blutdruck, Schlaflosigkeit, Gereiztheit und Konzentrationsstörungen. W-LAN Strahlung wird als besonders aggressiv wahrgenommen.
Besonders bedenklich ist vor diesem Hintergrund die zunehmende Errichtung des „Freien W-LAN“ in vielen Städten und Dörfern. Auf Grund der zunehmenden Smartphone-Nutzung, wird gerne auf diesen kostengünstigeren Weg zurückgegriffen. Es führt aber zum Ausbau weiterer 24 Stunden strahlender Sender. Dies führt insbesondere bei bereits elektrohypersensiblen Menschen zu einer immensen Belastung und einer immer größeren Einschränkung ihres Lebensraumes. Zusätzlich nimmt die Erkrankung weiterer Menschen in einer beachtlichen Geschwindigkeit zu. Einen guten Überblick, bieten dazu die aktuellen Krankenkassenberichte: https://ul-we.de/category/faq/mobilfunkstudien/berichte-der-krankenkassen/
Fragwürdig ist zudem der Ausbau des W-LAN an den deutschen Schulen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung. Immer mehr Studien belegen, daß die Digitalisierung für die Unterrichtung der Kinder ein pädagogischer Nachteil ist. Weitere Quellen dazu unter: https://ul-we.de/category/faq/schulen/ Bitte informieren Sie sich und gründen Sie ggf. Elterninitiativen zum Schutz Ihrer Kinder vor dieser Strahlung.
Quellen:
Bedienungsanleitung Speedport Smart von 2/17:
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/kurzbedienungsanleitung-speedport-smart.pdf
und ebenso der Testbericht unter
http://www.vdsl-tarifvergleich.de/testberichte/16/speedport-smart.html
(Laut diesem Bericht, wurde die W-LAN Reichweite bei diesem Modell weiter erhöht und funktioniert im 2,4 GHz und im 5,8 GHz Bereich. Zudem beinhaltet es auch einen DECT-Sender für Schnurlostelefone)